Treffen am Schulweg

Stalking-Prozess, weil Oma Enkerl sehen wollte

Salzburg
03.09.2026 12:38

Stalking der eigenen Enkeltochter lautete der Vorwurf gegen eine Großmutter (65), die am Donnerstag in Salzburg vor der Richterin saß: Sie soll ein 14-jähriges Mädchen mehrfach am Heimweg von der Schule abgepasst und ihr Geschenke gemacht haben. „Es war nie meine Absicht, meine Enkelin zu verfolgen oder ihr Schaden zuzufügen“, betonte die Frau. 

Großeltern, die ihr eigenes Enkelkind nicht sehen dürfen – eine wohl für viele Menschen unbegreifliche Situation. Ein Konflikt in einer Salzburger Familie führte zu dieser Lage und löste sogar einen Strafprozess wegen des Vorwurfs der beharrlichen Verfolgung nach Paragraf 107a StGB aus. Weil die Oma unbedingt ihre 14-jährige Enkeltochter weiter sehen wollte und sie deshalb mehrfach am Heimweg von der Schule angetroffen hatte:  „Warum lassen’s ihre Enkelin nicht in Ruhe?“, fragte die Richterin zu Prozessbeginn.

Die 65-Jährige entgegnete, es sei im vergangenen halben Jahr nur drei, viermal passiert – meistens dienstags oder freitags, als sie einkaufen war. „Ich habe mit ihr ganz nett gesprochen, über die Schule. Sie hatte keine Angst vor mir“, betonte die bislang unbescholtene Pensionistin. 

„Wir lieben unsere Enkerl sehr“
Und warum dann die Anzeige? „Unser Sohn will uns damit bestrafen“, berichtete die Angeklagte vom Familienkonflikt, redete über eine für sie verzweifelte Situation: „Ich wollte sie einfach sehen. Wir hatten eine tiefe, innige Beziehung mit den Enkeln. Wir lieben sie sehr.“ Von „heute auf morgen“, so die Frau, habe es einen Kontaktabbruch gegeben. 

Ungewöhnlicher Fall wurde am Donnerstag im Salzburger Landesgericht verhandelt.
Ungewöhnlicher Fall wurde am Donnerstag im Salzburger Landesgericht verhandelt.(Bild: Andreas Tröster)

Danach holte die Richterin das Mädchen in den Zeugenstand. Die 14-Jährige sprach von fünf bis sieben Treffen: „Die Großeltern sind beim Heimweg aus einer Ecke gesprungen“, erzählte sie. Meistens sei es nur die Oma gewesen. Der Opa hatte ihr auch mal 10 Euro für einen Schulausflug gegeben. Ein Geschenk, das sie angenommen hat: „Und sie sagte, ich soll es nicht dem Papa erzählen.“ Ob sie den Großeltern einmal deutlich „Lass mich in Ruhe“ gesagt habe, wollte die Richterin wissen. Die Schülerin verneinte: „Ich habe mich aber auch nicht getraut, das zu sagen.“

Freispruch! Und das „ganz eindeutig, ohne Zweifel“, betonte Richterin. Zeitraum und Frequenz der Treffen seien zu kurz. Zudem habe das Mädchen nie gesagt, dass sie das nicht will. „Die arme Tochter muss wegen des Familienkonflikts büßen“, fand die Richterin und redete der Oma noch einmal ins Gewissen: „Bitte, lassen Sie es in Zukunft!“ 

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