Heizkostenabrechnung

„Verzögerung innerhalb gesetzlichen Spielraums“

Ombudsfrau
01.09.2026 11:31
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Bei einer Nachzahlung gehe alles schnell, bei einer Gutschrift dauere die Abrechnung hingegen „ewig“. So bewertet Philip L. das Verhalten der zuständigen Ablesefirma. Diese beruft sich auf Anfrage auf den gesetzlichen Spielraum. 

Bereits Ende September des Vorjahres hat die Ablesung für den Gasverbrauch bei dem Niederösterreicher stattgefunden. Da aber nie eine Abrechnung folgte, wandte er sich schließlich an die Ombudsfrau. „Besonders ärgerlich ist, dass man auch telefonisch keine Auskunft erhält“, kritisiert der Kunde.

Auffällig sei für ihn vor allem, dass Nachzahlungen offenbar umgehend eingefordert würden, während man sich bei Gutschriften deutlich mehr Zeit lasse. Wir haben daher beim Energiedienstleister ista nachgefragt.

Kosten für Wasserverbrauch fehlten
Die Erstellung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung setze voraus, dass sämtliche abrechnungsrelevanten Daten und Kosteninformationen vollständig vorliegen, teilte uns das Unternehmen im Juni mit. Im Fall von Herrn L. hätten die Kosten für den Wasserverbrauch gefehlt, damit diese in die Gesamtrechnung einbezogen werden können.

Auskunft nicht nachvollziehbar
Für unseren Leser war diese Auskunft nicht plausibel. „Da die Verbrauchsdaten von ista per Fernablesung übermittelt werden, ist für mich nicht nachvollziehbar, warum das bereits neun Monate dauert, obwohl gesetzlich maximal sechs Monate vorgesehen sind. Ich habe noch nie Verbrauchsdaten an die Firma übermittelt“, entgegnete er.

Darauf musste der Energiedienstleister einräumen, dass die Verbrauchswerte per Funk monatlich abgelesen werden und diese Daten auch bereits zum Zeitpunkt der ersten Anfrage vorlagen. Allerdings würden diese allein eben für die Erstellung einer korrekten Abrechnung nicht ausreichen. Erst die Zusammenführung mit den Kostenbelegen stelle sicher, dass jedem Nutzer genau die Kosten verrechnet werden, die ihm tatsächlich zustehen. Genau an dieser Stelle sei es zu einer Verzögerung gekommen.

Entschuldigung mit Verweis auf gesetzlichen Spielraum
Dafür wolle man sich ausdrücklich entschuldigen. Grundsätzlich sei die Heizkostenabrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zu legen, erklärte die ista weiter. Allerdings räume der Gesetzgeber darüber hinaus einen Spielraum von bis zu zwölf Monaten ein. Die vorliegende Verzögerung bewege sich somit weiterhin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist.

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