Obwohl ein Steirer die Zahlungsaufforderung einer privaten Parkplatzfirma fristgerecht bezahlt hatte, erhielt er weiterhin Mahnungen. Auf seine Nachrichten reagierte das Unternehmen nicht.
Bereits im April hatte Florian U. die private Parkplatzanlage benutzt. Dabei ist ihm ein Fehler beim Entwerten des Parkscheins unterlaufen. Im Mai folgte eine Zahlungsaufforderung in der Höhe von 120 Euro.
Diese hat der steirische Pensionist zähneknirschend eingezahlt. Womit er allerdings nicht gerechnet hat, dass danach laufend Mahnungen ins Haus flatterten. „Leider erreiche ich bei der Firma telefonisch niemanden, um das zu klären. Ich bin mittlerweile verzweifelt und weiß nicht, was ich tun soll“, wandte er sich an die Ombudsfrau.
Fehler bei Überweisung passiert
Uns gelang die Klärung überraschend schnell und einfach. Auf Anfrage hat Avantpark die Sache überprüft und festgestellt, dass bei der Überweisung die Referenznummer nicht korrekt eingegeben bzw. ein Leerzeichen eingefügt war. Wie bei allen manuellen Überweisungen sei es wichtig, dass die Referenznummer exakt erfasst wird. Sonst könne keine automatische Zuordnung der Zahlung erfolgen.
Jetzt wurde alles korrigiert und der Mahnlauf eingestellt.
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