Mit mehr als 1,6 Promille stieg ein Bodenleger vergangenen November in seinen Kleintransporter und erfasste eine E-Scooter-Fahrerin. Statt anzuhalten und zu helfen, ließ er die junge Mutter hilflos zurück. Die 23-Jährige erlag im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Vor Gericht blieb es letztlich bei der grob fahrlässigen Tötung.
Mit maximal fünf Stundenkilometern war die junge Mutter unterwegs, als sie Anfang November 2025 in Kirchberg an der Raab von einem Klein-Lkw angefahren wurde. „Der alkoholisierte Lenker hat in die Kurve geschnitten. Als er die Frau erfasst hat, wurde sie in einen Acker geschleudert. Der Angeklagte hat aber nicht angehalten, keine Erste Hilfe geleistet, keine Rettungskräfte alarmiert. Er überließ sie einfach ihrem Schicksal“, betonte die Staatsanwältin beim Prozess in Graz.
Opfer starb im Spital
„Es war eine Kette schwerster Fehlentscheidungen, die ein Menschenleben gekostet haben“, führt die Anklägerin weiter aus. Denn bei dem Angeklagten, bei dem nach dem Unfall 1,6 Promille gemessen wurden, fuhr einfach weiter und legte sich zu Hause schlafen. Das Opfer wurde von Passanten im Acker entdeckt und reanimiert. Die 23-Jährige starb aber später im Spital, ihre Verletzungen waren zu schwer.
Der Familienvater selbst konnte sich beim Prozess nur mehr erinnern, dass er an dem Tag Bier, Wodka-Mischgetränke und Jägermeister trank, nicht aber an den Unfall selbst: „Es ist anscheinend sehr viel gewesen“, sagte er zu Richterin Kornelia Philipp. Seine Schwester, die an dem Unglückstag in dem Imbiss gearbeitet hat, soll ihm noch abgeraten haben, sich ans Steuer zu setzen. Er tat es trotzdem.
Weil sich die Erinnerungslücken laut Verteidigung möglicherweise aus dem Mix von Alkohol und einem Medikament erklären könnten, das der Angeklagte damals nahm, wurde im ersten Prozess im Juni ein Gutachten beauftragt. Denn dann wäre es eine Straftat im Zustand voller Berauschung gewesen, allerdings mit gleichem Strafrahmen.
Doch es blieb letztlich bei der grob fahrlässigen Tötung. Am Montag wurde der 29-Jährige in Graz zu 15 Monaten Haft verurteilt, fünf Monate muss er absitzen. Der Steirer nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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