Erste Verhandlungen

Baulandabgabe: Jetzt sind die Gerichte am Zug

Burgenland
29.08.2026 05:00

Nächster Akt im Ringen um die umstrittene Baulandabgabe im Burgenland: Vor dem Landesverwaltungsgericht wurde nun erstmals verhandelt. 

An der Baulandabgabe scheiden sich weiter die Geister. Die ersten Verhandlungen nach Einsprüchen gegen die Bescheide am Donnerstag könnten der Auftakt zu einer Serie von Verfahren sein, an deren Ende womöglich der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung treffen muss.

Betroffene keine „baulandhortenden Spekulanten“
Laut Rechtsanwalt Thomas Schreiner, der Präsident der Landesgruppe Burgenland des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes ist, handelt es sich in beiden Fällen jeweils um ein verbliebenes Grundstück aus altem Familienbesitz, das als Notreserve für das Alter dienen sollte. Zum einen geht es um eine nach wie vor im Ort lebende Kleinrentnerin, bei der die Abgabe mehr als eine Monatspension ausmacht. Im anderen Fall sei es eine nach Wien gezogene Burgenländerin, die sich auch dieses eine Familiengrundstück als Altersvorsorge im selben Dorf zurückbehalten hat. „Keinesfalls handelt es sich um baulandhortende Spekulantinnen“, erläutert Schreiner.

 Man konnte belegen, dass in der betroffenen Ortschaft in den vergangenen acht Jahren insgesamt drei geförderte Neubauten errichtet wurden. Somit werde nur etwa alle drei Jahre ein Baugrundstück benötigt, womit die Mobilisierung von Flächen mittels Abgabe wohl nicht notwendig sei, meint der erfahrene Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Thomas Schreiner zieht gegen die aktuelle Regelung vor Gericht.
Rechtsanwalt Thomas Schreiner zieht gegen die aktuelle Regelung vor Gericht.(Bild: zVg)

„Wir haben zudem das Gutachten eines prominenten Verfassungsrechtlers vorgelegt, wonach zentrale Punkte der Abgabe verfassungswidrig sind“, erklärt Schreiner. Wesentliche Punkte seien die Abwägung des Grundrechts auf Eigentum gegen die Notwendigkeit der Mobilisierung von Bauland, die Diskriminierung kinderloser Eigentümer und die Ausnahmen, die sich das Land für seine Betriebe genehmigt hat.

Land zeigt sich „gelassen“
Aus dem Büro von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) wird betont, dass man den Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht „gelassen entgegensieht“. Mit der Baulandabgabe wolle man leistbare Baugründe für junge Familien verfügbar machen. Die Regelung sei zudem sozial ausgewogen, weil es etwa Ausnahmen bei Grundstücken für Kinder und Enkelkinder geben würde.

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