Muss sich verschulden

Mit Mini-Haus und Kredit gegen die Baulandabgabe

Burgenland
07.03.2026 06:00

Die Baulandabgabe im Burgenland erhitzt weiterhin die Gemüter. Zwar kommen nun durch die Maßnahme viele junge Familien leichter zu leistbarem Bauland, doch andere haben dafür das Nachsehen. Dieser junge Mann hier sieht sich von der rot-grünen Landesregierung sogar gezwungen, sich zu verschulden.

Im Jahr 2018 und 2020 bekam Sascha L. (Name geändert, Anm.), ein 25-jähriger Installateur aus dem Bezirk Güssing, von einem älteren Familienmitglied zwei benachbarte Grundstücke mittels notariell beglaubigtem Schenkungsvertrag übertragen. Beide Gründe, in Summe mehr als 2300 Quadratmeter groß, befinden sich seit Jahrzehnten im Besitz der Familie. Sie wurden über Generationen hinweg gepflegt und dienten „als Absicherung für schlechte Zeiten“.

Mehrere Gründe verschoben den Baubeginn
Sascha L. begann fleißig zu sparen, um eines Tages, wenn er Familie hat, auf einem der Grundstücke ein Haus errichten zu können. Ein Einreichplan liegt bereits vor. Bisher war ein Baubeginn jedoch aus mehreren Gründen nicht möglich. Zwei Meisterprüfungen, die Unternehmerprüfung, ein Jobwechsel, ein privater Umbruch sowie die stark gestiegenen Kosten durch die Inflation haben den jungen Mann sowohl zeitlich als auch finanziell stark beansprucht.

„Erschwerend kam hinzu, dass das Gesetz seit seinem Inkrafttreten mehrfach geändert wurde und teils fehlerhafte Informationsschreiben versendet wurden – vermutlich, um eine verfassungsrechtliche Anfechtbarkeit schwieriger zu machen. Eine verlässliche Planungssicherheit war somit zu keinem Zeitpunkt gegeben“, sagt der junge Südburgenländer. 

Kurz zusammengefasst
Wen (be)trifft die Baulandabgabe?

Die Baulandmobilisierungsabgabe im Burgenland wurde 2021 beschlossen und soll Grundstückseigentümer dazu bringen, gewidmetes Bauland tatsächlich zu bebauen oder verfügbar zu machen, statt es jahrelang ungenutzt zu halten. So soll verhindert werden, dass Bauland gehortet oder zu Spekulationszwecken verwendet wird.

Abgabenpflichtig sind Eigentümer unbebauter Grundstücke, deren Baulandwidmung älter als fünf Jahre ist, oder Baurechtsberechtigte, wenn ein Baurecht besteht. Die Abgabe beträgt 0,5 bis 2,5 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr – je nach Größe bzw. Kategorie. Bei mehreren Eigentümern wird die Abgabe anteilig aufgeteilt. Das Geld fließt jeweils zur Hälfte an das Land und die Gemeinde. 

„Massiver Angriff auf das Eigentumsrecht“
Bisher fiel für keines der Grundstücke eine Baulandabgabe an. Doch weil seit dem Erwerb inzwischen fünf Jahre verstrichen sind – solange sind neue Eigentümer abgabenbefreit –, flatterte Sascha L. nun eine erste Zahlungsaufforderung ins Haus. Für das Jahr 2024 soll der Handwerker rund 1400 Euro (siehe Faksimile) berappen, da er in keine der vorgesehenen Ausnahmeregelungen fällt. „Ich empfinde diese Abgabe als massiven Angriff auf das Eigentumsrecht“, zürnt der 25-Jährige. 

Weder will er die 1400 Euro zahlen noch die Baulandvereinbarung unterschreiben, obwohl er dann kostenbefreit wäre. Baut er nämlich dann binnen einer Dreijahresfrist nicht, hat die Gemeinde ein Recht auf das Grundstück.

(Bild: zVg)

Zusätzlicher Ärger wegen Rechtsschutzversicherung 
„Bereits 2023, unmittelbar nach Erhalt des ersten Informationsschreibens, habe ich eine Rechtsschutzversicherung mit allen Bausteinen abgeschlossen. Damals wurde mir mündlich zugesichert, dass ich im Zusammenhang mit dieser Baulandabgabe gedeckt sei. Jetzt, nach einer Deckungsanfrage durch meinen Rechtsanwalt, wurde die Kostenübernahme jedoch abgelehnt“, sagt Sascha L., der mit dem Problem nicht alleine dasteht.

In seiner Gemeinde gibt es mehrere Personen, die bereits entsprechende Bescheide erhalten haben. Ein Dorfbewohner habe ihm erzählt, dass er seinen Grund verkaufen müsse: „Er ist über 45 Jahre alt, hat keine Kinder und und müsste sonst jährlich Abgabe zahlen. Abgesehen davon, dass ein Grundstück oft die letzte sichere Wertanlage für schlechte Zeiten ist, empfinde ich es als problematisch, wenn jemand allein aufgrund fehlender Nachkommen benachteiligt wird.“ 

Zitat Icon

Grundsätzlich halten viele diese Steuer für sinnvoll, wenn sie gegen das Horten von Grundstücken wirkt. In meinem Fall empfinde ich sie jedoch als ungerecht.

Baulandbesitzer Sascha L. (25)

Sein Plan B umfasst einen Kredit
Sascha L. will seine Gründe nicht verlieren und sieht sich nun von der Politik gezwungen, sich schon in jungen Jahren zu verschulden. Das ursprünglich geplante Haus kann er sich aufgrund der enormen Preiserhöhungen nicht leisten. Das damals investierte Geld für die Planung ist auch beim Teufel: „Ich überlege nun, ein Tiny House mit 60 Qudratmetern hinzustellen. Obwohl es sich nur um ein kleines Haus handelt und ich vieles selbst machen kann, komme ich in Summe auf etwa 200.000 Euro und muss dafür einen Kredit aufnehmen.“

Zitat Icon

Ich fühle mich von der Politik im Stich gelassen. Statt junge Menschen zu fördern und zu entlasten, entsteht der Eindruck, dass wir zusätzlich belastet werden.

Baulandeigentümer Sascha L.

Seinen Unmut hat Sascha L. sogar in der zuständigen Abteilung in der Landesregierung deponiert. Die „Krone“ fragte nun wegen des besagten Falls im Büro von SP-Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner nach. Die Reaktion folgte prompt: „Es gilt festzuhalten, dass unsere Initiative zur Mobilisierung von ungenutztem Bauland alternativlos ist! Denn das Burgenland ist noch immer das Bundesland mit den meisten Baulandreserven.“ – Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, hat Sascha L. immer noch. 

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