Ein Burgenländer soll seine Lebensgefährtin über fünf Jahre hinweg regelmäßig vergewaltigt und misshandelt haben. Auch die gemeinsamen Kleinkinder litten unter der Züchtigung durch den Vater. Der vierfach einschlägig Vorbestrafte bestreitet beim Prozess in Eisenstadt jedwede Gewaltanwendung.
Der 35-Jährige hat vier einschlägige Vorstrafen aufzuweisen. In Summe verbrachte er bis zum Jahr 2017 drei Jahre im Gefängnis. Nun sitzt der Nordburgenländer wegen Vergewaltigung, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und fortgesetzter Gewaltausübung – auch den beiden Söhnen gegenüber – vor dem Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt.
Er bekennt sich zu sämtlichen Anklagepunkten „nicht schuldig“. Es steht viel auf dem Spiel, der Strafrahmen beträgt fünf bis 20 Jahre.
Am Tag vor der Geburt unseres ersten Sohnes hat er mich am Hals gepackt, gegen die Wand gedrückt und gegen meinen Bauch geschlagen.
Das Opfer bei Gericht
Von 2020 bis 2025 soll der Angeklagte seine Lebensgefährtin mindestens wöchentlich geschüttelt, geschlagen, geohrfeigt, getreten, gewürgt, geboxt, beschimpft, bedroht und angespuckt haben. Besonders krass: „Am Tag vor der Geburt unseres ersten Sohnes hat er mich am Hals gepackt, gegen die Wand gedrückt und gegen meinen Bauch geschlagen“, gibt die Frau zu Protokoll.
„Ich will das nicht, hör auf!“
Regelmäßig soll sich der Mann am Opfer vergangen haben. „Ich hatte keine Chance, mich zu wehren. Er hat mich festgehalten und mit seinem Körpergewicht quasi bewegungsunfähig gemacht. Dass ich immer gesagt habe, ich will das nicht, er soll aufhören, hat ihn nicht interessiert.“
Die Buben, Jahrgang 20 und 21, soll der Angestellte mit Schlägen auf Brust, Hinterkopf, Gesäß und Finger gezüchtigt haben. „Wenn ich mich eingemischt habe, hat er immer nur gemeint: Die verstehen keine andere Sprache“, so die Frau.
„Ich bin kein einziges Mal handgreiflich geworden“
„Ja, wir haben oft gestritten“, sagt der Angeklagte, „aber ich bin nie handgreiflich geworden. Kein einziges Mal! Ich erinnere mich nur, dass sie mir ab und zu eine Watsch’n gegeben hat. Weggeschoben habe ich sie höchstens, wenn sie in der Tür stand und ich durchgehen wollte.“ Und der Vorwurf der Vergewaltigung? „Der Sex war mit Sicherheit immer einvernehmlich.“
„Wir hatten ein liebevolles Verhältnis“
Auch den Kindern, die er wegen des Kontaktverbots seit einem Jahr nicht gesehen hat, will er nie ein Haar gekrümmt haben. „Ich habe sie nie grob angepackt. Wir hatten ein liebevolles Verhältnis.“ Zu den dokumentierten Rötungen – Zeugen berichten von Misshandlungen – fällt ihm ein: „Vielleicht von den Schwimmwesten aus Neopren. Die scheuern auf der Haut.“
Dass die Frau aus Verzweiflung das Jugendamt gerufen hat, weil er den Kindern so oft auf die Finger geschlagen habe? „Ja, die waren einmal da. Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern.“
Die Abdrücke können auch von Männern stammen, mit denen sie sich getroffen hat, wie ich im Nachhinein erfahren habe.
Der Angeklagte über Handabdrücke am Körper der Frau
Nun werden dem Angeklagten Fotos vorgelegt, die Körperteile der Lebensgefährtin zeigen. Auf so manchem ist deutlich der Abdruck einer Hand zu sehen. Die Reaktion: „Sie hat sich öfter angehaut und bekommt leicht blaue Flecken.“ Die Staatsanwältin bringt sich ein: „Und mit dem Po ist sie gegen eine Hand gelaufen, oder wie?“ – „Das muss ja nicht meine gewesen sein. Die Abdrücke können auch von Männern stammen, mit denen sie sich getroffen hat, wie ich im Nachhinein erfahren habe.“
„Ich weiß nicht, was sie damit bezwecken will“
Auch der Vorsitzenden scheint es langsam zu bunt zu werden. „Sie können sich hier verantworten, wie Sie möchten. Sie müssen auch nichts sagen. Aber bitte antworten Sie so, dass Sie unsere Intelligenz nicht beleidigen!“ Der Mann nickt und erklärt, warum es zur Trennung im Vorjahr kam. „Ich hatte die Streitereien satt, wollte weg, hatte eine neue Freundin. Ab dem Zeitpunkt haben diese haltlosen Vorwürfe angefangen. Was sie damit bezwecken will, weiß ich nicht.“
Die Frau ist noch immer in psychiatrischer Behandlung. Der ältere Sohn (6) hat eine Ergotherapie hinter sich. Die Hauptverhandlung wird im Oktober fortgesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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