Für EU-Staatsbürger

Zuwanderung: Deutschland will Hürden erhöhen

Ausland
06.11.2014 20:29
Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag strengere Regeln zur Eindämmung der sogenannten Armutsmigration aus EU-Ländern verabschiedet. Das mit Stimmen der großen Koalition gebilligte Gesetz sieht für Fälle von "Sozialmissbrauch" die Möglichkeit von Ausweisungen und Wiedereinreisesperren für EU-Zuwanderer vor. Mit dem Gesetz reagiert Berlin auf die Diskussion um die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien.

Diese stieg nach Regierungsangaben zwischen 2004 und 2012 von 35.000 auf knapp 181.000 Menschen. Die Einreisesperren sollen dem Entwurf zufolge dann gelten, wenn sich der Aufenthalt eines Zuwanderers in Deutschland auf Rechtsmissbrauch oder Betrug gründet. Auch sollen sich EU-Bürger nur noch sechs Monate in Deutschland aufhalten dürfen, um hier eine Arbeit zu suchen.

Kindergeld nur noch für Steueridentifikationsnummer-Besitzer
Kindergeld soll nur noch gezahlt werden, wenn der zugewanderte Antragsteller eine Steueridentifikationsnummer vorlegt. So sollen Doppelzahlungen verhindert werden. Die "Erschleichung" einer Aufenthaltsgenehmigung wird unter Strafe gestellt.

Kritik kam von den Grünen, die der großen Koalition vorwarfen, mit der Gesetzesänderung einen "gefährlichen rechtspopulistischen Kurs" einzuschlagen. Es gebe keine Belege für einen "relevanten Missbrauch" der Freizügigkeit oder einen betrügerischen Bezug von Sozialleistungen durch EU-Bürger, kritisierten sie.

Zustimmung im Bundesrat nicht sicher
Das Gesetz kann erst in Kraft treten, wenn auch die zweite Kammer, der Bundesrat, zustimmt. Ob sich in der Länderkammer eine Mehrheit findet, ist wegen der Bedenken der Grünen gegen die Neuregelung noch ungewiss.

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