Hatte Einreiseverbot

Sieben Jahre Haft für unbelehrbaren Einbrecher

Salzburg
17.08.2026 12:49

Schon einmal fasste der angeklagte und achtfach vorbestrafte Rumäne sieben Jahre Haft aus. Am Montag bekam er wieder die gleiche Strafe – erneut aufgrund von Einbruchsdiebstählen. Der 53-Jährige leugnete trotz eindeutiger DNA-Spuren. „Das ist nicht lebensnah“, fand die Richterin.

Fünf Einbrüche listete die Anklage der Salzburger Staatsanwaltschaft auf, verübt zwischen dem 13. und 19. November 2024. Aus einer Wohnung im steirischen Leins nahm er demnach einen Hammer mit, aus einer anderen Wohnstätte in Eben im Pongau konnte er Schmuck erbeuten. Münzgeld nahm er aus einem Automaten eines Gastrolokals in Bischofshofen mit. Und zwei Einbrüche in Wien – in eine Wohnung und in einen Pkw – blieben nur im Versuchsstadium. Wert der Beute: rund 4500 Euro.

Einreiseverbot und Vorstrafen
Dabei hätte der Rumäne (53) gar nicht in Österreich einreisen dürfen, da gegen ihn ein Einreiseverbot bestand. Weil er eben in Niederösterreich aufgrund von Einbruchsdiebstählen bereits sieben Jahre im Gefängnis verbrachte. Doch der achtfach vorbestrafte Kriminelle – alles einschlägige Vorverurteilungen – pfiff offensichtlich darauf. Denn: An einem Tatort konnten die Ermittler seine DNA finden. Trotz des eindeutigen Beweismittels leugnete der Angeklagte die Vorwürfe beim Prozess in Salzburg und meinte, dass sein Genmaterial von früher stamme – er wollte wohl vor Jahren schon am selben Tatort gewesen sein. „Das ist nicht lebensnah“, erwiderte die Vorsitzende beim fortgesetzten Prozess am Montag.

Das nicht rechtskräftige Urteil lautete erneut sieben Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls. Zu milde für die Staatsanwaltschaft, die Berufung anmeldete. Auch der Rumäne wollte das Urteil nicht akzeptieren und kündigte Rechtsmittel an. 

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