Bewährungsstrafe

Tödlicher Reisebus-Unfall: Berufsfahrer verurteilt

Salzburg
11.08.2026 17:00

Mehr als zwei Jahre nach einem tödlichen Reisebus-Unfall auf der A1 endete der Prozess gegen den slowakischen Lenker (59) mit einer Bewährungsstrafe. Er handelte grob fahrlässig, weil er viel zu schnell in einen Baustellenbereich einfuhr und ganze 36 Sekunden vor dem Unfall nicht reagiert hatte.

Es war kurz nach Mitternacht am 11. Mai 2024, als ein Reisebus der Marke Setra mit zehn Passagieren auf der Westautobahn bei einer Baustelle in Thalgau gegen eine Betonwand prallte, seitlich umstürzte und weitere 190 Meter über den Asphalt rutschte. Ein schweres Bus-Unglück mit neun verletzten Personen und einem Todesfall. Ein 77-jähriger Fahrgast starb viereinhalb Monate später an den schweren Verletzungen im Spital. Deshalb musste sich ein slowakischer Berufschauffeur (59) im Salzburger Landesgericht den Vorwürfen der grob fahrlässigen Tötung und mehrfachen grob fahrlässigen Körperverletzung stellen.

„Es tut mir leid“
Bereits zu Prozessbeginn im Dezember 2025 – eineinhalb Jahre nach dem Unfall – sagte der Mann: „Es tut mir sehr leid.“ In jener Nacht sei er geblendet worden, habe die Baustellenschilder zu spät registriert. Und: „Die meisten Passagiere schliefen, ich wollte nicht allzu stark bremsen.“ Was der Sachverständige, der Unfallexperte Gerhard Kronreif, nicht nachvollziehen konnte: „Der Angeklagte hat 36 Sekunden lang überhaupt nicht reagiert. Erst als die Baustelle erkennbar war, kam es zur Vollbremsung.“ Fakt ist: Der Busfahrer war zu schnell in den Baustellenbereich eingefahren, wo Tempo 60 gilt. Zuvor war er auf der Autobahn mit Tempo 100 am Weg.

Fortsetzung nach neun Monaten
Doch der Prozess wurde im Dezember vertagt: Verteidiger Hermann Hinterberger zweifelte, dass nur die Unfall-Verletzungen zum Tod des 77-Jährigen führten, da er etliche Vorerkrankungen hatte. Ein Gerichtsmediziner machte aber am Dienstag bei der Fortsetzung der Verhandlung deutlich: Wäre der Unfall nicht passiert, würde der Mann noch leben. Damit war ein Zusammenhang bewiesen.

Straftat
Grob fahrlässige Tötung
Strafrahmen
bis zu 3 Jahre Gefängnis
Urteil
9 Monate bedingte Haft 
nicht rechtskräftig

Aufgrund von mehreren Sorgfaltsverstößen als Berufslenker verurteilte die Richterin den Slowaken anklagekonform wegen grober Fahrlässigkeit zu neun Monaten Haft auf Bewährung samt dreijähriger Probezeit. Hinterberger nahm das Urteil an, die Anklägerin schwieg – daher ist es nicht rechtskräftig. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Salzburg
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung