Ein Salzburger Sportwagenfahrer ließ neben einer Polizei-Kontrolle „provokant“ die Motoren aufheulen und bekam dafür 80 Euro Strafe aufgebrummt. Er beschwerte sich beim Gericht und meinte: „Ich musste wegen einer Bergstrecke beschleunigen.“
Vier Polizisten kontrollierten am 16. April 2025 den Verkehr auf der Bundesstraße mit der Nummer 1 in Wals-Siezenheim – genau dort, wo die Straße zum Walserberg in Richtung Grenze ansteigt und die Obere Walserbergstraße Richtung Käferheim abbiegt. Der Lenker eines 480-PS-Porsche fuhr vorbei. Genau auf Höhe der Beamten ließ er den PS-starken Motor aufheulen.
Elf Monate später, im März 2026, erhielt der Fahrer Post von der Bezirkshauptmannschaft. Eine Geldstrafe in Höhe von 80 Euro. Grund: ungebührlicher Lärm. „Sie ließen den Motor unter unnötig starker Beschleunigung aufheulen – provokante übermäßig lautstarke Beschleunigung“ stand dort.
Argumente des Porsche-Fahrers
Der Porsche-Besitzer schaltete seinen Anwalt ein und reichte Beschwerde ein: Er sei gar nicht zu schnell gefahren, argumentierte der Autofahrer unlängst vor dem Salzburger Landesverwaltungsgericht. Vor allem sei die Beschleunigung seines Sportwagens hinsichtlich Lautstärke nicht mit anderen Fahrzeugen vergleichbar – auch, weil ein Sportchronoauspuff eingebaut sei. Und: Aufgrund der ansteigenden Straße zum Walserberg musste er ja Gas geben.
Das Landesverwaltungsgericht hörte sich die Polizisten als Zeugen an: Von „übertrieben starkem Lärm“ sprach einer der Beamten. Das Verhalten des Porsche-Fahrers habe „protestmäßig gewirkt“. Und alle vier Beamten waren sich einig: Es sei kein normales Fahrverhalten gewesen. Immerhin gehe es auch um die dort stetig lärmgeplagten Anrainer.
Das Gericht glaubte den Beamten und bestätigte die 80 Euro Strafe. Dazu kommen noch 16 Euro an Verfahrenskosten.
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