Ein Feuerwerk versetzte Anrainer in Weinitzen angesichts der aktuellen Trockenheit in Schrecken, doch der Gemeine sind die Hände gebunden. Welche Gesetze gelten.
Ein Feuerwerk sorgte am vergangenen Wochenende für Aufregung in Weinitzen. Ein besorgter Anrainer, der das Spektakel beobachtet hatte, meldeten sich bei der „Krone“: „Ich konnte nicht schlafen, weil ich Angst hatte, dass der Wald zu brennen beginnt. Auch, wenn es an dem Abend geregnet hat, das gehört strengstens verboten!“
Bürgermeister Josef Neuhold sieht das ähnlich – doch ihm sind die Hände gebunden. „Das Feuerwerk war uns auch nicht recht, aber wir haben außerhalb des Ortsgebiets keine gesetzliche Handhabe.“ Soll heißen: Zwischen den Ortstafeln sind Feuerwerke streng genehmigungspflichtig – am restlichen Gemeindegebiet jedoch laut Pyrotechnikgesetz zulässig.
Das Gesetz verbietet lediglich mitunter das Zünden in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Altersheimen, Tiergärten, Tankstellen oder in geschlossenen Räumen. Auf einer großen Wiese, wie es in Weinitzen der Fall war, jedoch nicht. Da hilft auch die aktuell gültige Waldbrand-Verordnung nicht: Diese untersagt nur das Hantieren mit Feuer rund um Wälder. Bei Verstoß drohen übrigens bis zu 7270 Euro Strafe.
Nachgeschärft wird jedoch jetzt beim Grillen im Freien. In Kalkleiten, sozusagen am Hügel gegenüber, gilt ab sofort ein dauerhaftes Grillverbot. Abends hatten hier immer wieder Familien direkt am Waldrand regelrechte Grillpartys veranstaltet. Selbes gilt bis auf Weiteres für die Grazer Auwiesen. Die Politik appelliert zudem einmal mehr an die Vernunft der Bevölkerung: Jedes Feuerwerk und jede Grillerei ist aktuell wortwörtlich brandgefährlich!
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