Tiroler vor Gericht

Heimliche Nacktfotos von den Nachbarskindern

Tirol
12.08.2026 18:00

Ein 60-Jähriger fotografierte in seiner Siedlung heimlich Minderjährige in Gärten und am Pool und zoomte teils auf die Geschlechtsteile – auch zigtausende Kinderporno-Dateien wurden auf seinen PCs und Handys entdeckt. Am Mittwoch musste er sich nun am Landesgericht Innsbruck verantworten.

Die Idylle in einer Unterländer Siedlung wurde getrübt, als vor Wochen ein alleinstehender Hausbesitzer „Besuch“ von der Polizei erhielt. Die Ermittler konfiszierten etliche Laptops und Handys – und informierten dann mehrere Nachbarsfamilien über die Auswertung: Der seit Kurzem in Pension befindliche Einheimische hatte sich offensichtlich am Fenster im ersten Stock auf die Lauer gelegt und öfter gezielt abgewartet, als sich die Kinder am Pool umzogen oder auf den elterlichen Grundstücken kurz unbekleidet waren. Mit der bis zu 60-fachen Zoom-Funktion vergrößerte er teils den Genitalbereich und speicherte die Fotos ab.

Eingeständnis im Schwurgerichtssaal
„Eine Riesensauerei und ein Blödsinn von mir, für den ich mich nur entschuldigen kann“, gab er sich vor Richter Norbert Hofer und vor betroffenen Eltern geknickt. Weitere Fragen wollte er nicht beantworten – um dann doch zu betonen, dass er die Kinder ja niemals angefasst habe.

Zitat Icon

Sollten Sie der Weisung auf eine psychatrische Abklärung nicht nachkommen, werde ich die bedingte Haftstrafe widerrufen.

Richter Norbert Hofer

Dem hielt der im Sexualstrafrecht sehr erfahrene Richter entgegen: „Sind Sie sich eigentlich bewusst, was Ihre Handlungen für die Eltern bedeuten? Dass sie befürchten mussten, dass die Fotos irgendwann im Internet auftauchen könnten?“ Weitergegeben hatte der Angeklagte – laut eigenen Angaben und bisherigen Erkenntnissen – aber keine Fotos. Zum Verhängnis geworden war ihm das Hochladen von acht Bildern aus dem Internet, eine Meldestelle für Kinderpornografie hatte Alarm geschlagen.

Bedingte Haft und Geldstrafe
Der unbescholtene und von Anfang an geständige Tiroler erhielt zwölf Monate bedingte Haft (drei Jahre Probezeit) und eine Geldstrafe von 7500 Euro. Es erging zudem eine Weisung, sich einer psychiatrischen Behandlung zur Abklärung der Neigungen zu unterziehen, vorerst hatte er Kontakt zum Verein „Mannsbilder“ gesucht. „Sollten Sie dieser Weisung nicht nachkommen, werde ich die bedingte Haftstrafe widerrufen“, mahnte er in Richtung des Angeklagten und drohte damit eine unbedingte Haftstrafe an, die dann „mehrjährig“ ausfallen werde.

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