Im Land der Bürokratie wird ein simpler Insektenstich zum Verwaltungsaufwand: Die ÖGK sucht nämlich selbst in solchen Fällen erst einmal nach einem Schuldigen.
Es sollte ein schöner Sommerabend für „Krone“-Kulturchef Stefan Weinberger werden. Doch dann kam es anders: Im Schaum seines Bieres versteckte sich eine Wespe – und die stach ihn direkt in die Zunge: „Ich konnte nach wenigen Minuten nur noch sehr schwer sprechen, so angeschwollen war alles“, so Weinberger, der sofort 1450, die telefonische Gesundheitsberatung wählt.
Dort alarmiert man sofort die Rettung. Nach der Erstversorgung im Krankenwagen raste er mit Blaulicht ins Allgemeine Krankenhaus (AKH) in Wien. Nach einer Kortison-Infusion war die Gefahr rasch beseitigt – vier Tage später dann die Überraschung.
ÖGK fordert Auskunft über Fremdverschulden
Da flatterte ein Schreiben in seinen elektronischen Briefkasten. Absender: die Österreichische Gesundheitskasse. Diese will klären, ob beim Vorfall ein Fremdverschulden im Raum stand.
„Was natürlich völlig absurd ist, immerhin handelte es sich um den Stich einer Wespe“, so Weinberger. Und so seltsam es klingt: „Wenn eine Behandlung im Krankenhaus mit einer Diagnose gemeldet wird, bei der auch ein Fremdverschulden möglich ist, wird automatisch ein Vorfallerhebungsbogen geschickt“, so die ÖGK auf „Krone“-Anfrage.
Also hieß es: ausfüllen, abschicken, abwarten. Bürokratischer Aufwand für einen Fall, dessen „Täterin“ längst davongeflogen ist. Bleibt die Frage: Schickt die ÖGK die Rechnung nun an die Wespe?
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