Nicht ausnutzen lassen

Diese Rechte sollten Ferialjobber unbedingt kennen

Burgenland
09.08.2026 19:00

Sommer, Ferien, erster Job – und plötzlich heißt es: anpacken! Doch auch blutjunge Ferialpraktikanten müssen sich vom Chef nicht alles gefallen lassen. Faire Bezahlung, Pausen, Arbeitszeiten und Urlaub sind keine freiwilligen Extras. Um nicht über den Tisch gezogen zu werden, ist folgendes Hintergrundwissen durchaus hilfreich. Ein Überblick.

Jetzt im Sommer nutzen viele Jugendliche die freie Zeit für einen Ferialjob. Doch nicht immer läuft dabei alles fair ab. In der Jugendberatung der Arbeiterkammer Burgenland häufen sich bereits Beschwerden. So berichten Betroffene davon, bei der Anmeldung keinen Arbeitsvertrag oder Dienstzettel erhalten zu haben. Damit alles rechtens abläuft, hat AK-Experte Peter Leidl nützliche Ratschläge parat. Eines schickt er aber schon vorweg: „Bei einem Ferialjob hat man Anspruch auf faire Bedingungen und eine angemessene Entlohnung – unabhängig vom Alter. Bei einem Pflichtpraktikum soll man hingegen praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Es ist nicht zwingend ein Arbeitsverhältnis. Das wirkt sich auch auf die Bezahlung und arbeitsrechtliche Vorschriften aus.“

Tipp 1: Korrekt sozialversichert sein! „Schon bevor Ferialjobber ihre Tätigkeit beginnen, muss sie der Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse anmelden. Eine Kopie davon muss den Praktikanten übermittelt werden. Sie ist eine wichtige Absicherung bei einem Arbeitsunfall oder bei Krankheit. Außerdem werden so erste Ansprüche für die Pension erworben!“

Leidl empfiehlt, Tätigkeiten und geleistete Arbeitszeit genau zu dokumentieren. Kommt es nämlich ...
Leidl empfiehlt, Tätigkeiten und geleistete Arbeitszeit genau zu dokumentieren. Kommt es nämlich nach dem Ferialjob oder Praktikum zu Unstimmigkeiten, hat man so einen Beweis in der Hand.(Bild: AK Bgld.)

Tipp 2: Arbeiten für ein Taschengeld – das war einmal! „Der Ferialjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es für eine Branche keinen, bildet das ortsübliche Entgelt den Mindestlohn.“

Tipp 3: Ferialarbeitnehmer haben Urlaubsanspruch! „Und zwar anteilig je nach Beschäftigungsdauer. Pro gearbeitetem Monat sind das bei einer Fünf-Tage-Woche zwei Urlaubstage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, bekommt am Ende Geldersatz – in Form der Urlaubsersatzleistung. Diese muss bei Beendigung mit der Endabrechnung bezahlt werden.“

Tipp 4: Lohnabrechnung checken! „Ein Gehaltszettel ist auch für Ferialarbeitnehmer Pflicht! Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde, sollte der Arbeitgeber sofort per Einschreiben zur Nachzahlung aufgefordert werden. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren!“

Tipp 5: Klare Richtlinien bei der maximalen Arbeitszeit: „Ist man unter 18 Jahre alt, darf nicht mehr als acht Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden“, sagt Arbeiterkammer-Experte Leidl.

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