Geschlagen, eingesperrt, gedemütigt: Eine 15-Jährige packte vor Gericht aus – ihr Stiefvater soll sie über Jahre misshandelt haben. Doch der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch hegte am Ende Zweifel.
Rund sechs Stunden dauerte die Verhandlung am Landesgericht – und sie förderte erschütternde Details zutage. Ein 44-jähriger Vorarlberger musste sich vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine minderjährige Stieftochter verantworten. Der Tatzeitraum: von 2020 bis Jänner 2026, die Tatorte verteilt über mehrere Gemeinden im Land. Die heute 15-Jährige schilderte in der kontradiktorischen Einvernahme ein erschreckendes Bild: mehrmals wöchentlich Schläge mit der flachen Hand auf den Kopf, einmal ein Tritt, wiederholtes Einsperren im Zimmer, abgedrehter Strom, weggenommenes Handy. Auf die Aufforderung, den Geschirrspüler auszuräumen, soll der Angeklagte gedroht haben: „Wenn du das jetzt nicht machst, setzt es was!“
„Ich habe ihr drei Watschen gegeben“
Der Angeklagte selbst räumte nur einen Bruchteil ein: „Ich habe ihr insgesamt drei Watschen gegeben.“ Einmal sei ihm „die Hand ausgerutscht“, als das Mädchen über Bahngleise gerannt sei, ein weiteres Mal habe sie im Freizeitpark Seile durchgeschnitten. An den dritten Vorfall könne er sich mehr nicht erinnern. Die anderen Vorwürfe bestritt er, räumte aber ein, Hefte „vom Tisch geschlagen“ und dabei das Mädchen „versehentlich getroffen“ zu haben. Zentral blieb ein Vorfall: ein Gerangel ums Handy, bei dem der Angeklagte seiner Ziehtochter den Ellbogen ins Gesicht schlug. „Ja, das stimmt. Das war aber keine Absicht. Das entstand im Eifer des Gefechts. Es tut mir auch schrecklich leid“, gab er dazu an.
Prozess war emotional sehr belastend
Die Ex-Frau des Angeklagten belastete ihn schwer: Er habe gesagt, sie solle ihr „dämliches Arschlochkind“ abholen, sonst schiebe er es in eine betreute WG ab. Der Angeklagte konterte, seine Ziehtochter sei „sehr materialistisch eingestellt“ und werde von der Mutter manipuliert: „Es geht ums Geld. Sie will mir die Kinder wegnehmen.“ Als die Staatsanwältin fragte, warum er nach der Anzeige nicht mit dem Mädchen gesprochen habe, rang der Mann sichtlich mit den Tränen: „Sie ist ja trotzdem meine Tochter. Ich wollte sie nicht belasten.“ Nach zweistündiger Einvernahme des Beschuldigten unterbrach die Richterin die Verhandlung, um dem sichtlich mitgenommenen Mann eine Verschnaufpause zu gönnen. Auf sein auffallendes Zittern angesprochen, erklärte er: „Der Prozess geht mir sehr nahe. Ich habe seit 20 Stunden nicht geschlafen.“
Beweislast zu dünn
Am Ende des Verhandlungstages reichte es nicht für eine Verurteilung wegen fortgesetzter Gewalt: Der Senat sprach den Vorarlberger davon frei, da die erforderliche Dichte, Dauer und Intensität nicht nachweisbar sei und die Vorfälle daher einzeln bewertet werden müssten – viele davon gelten zudem als verjährt, weil das Opfer sie zeitlich nicht zuordnen konnte. Übrig blieb einzig eine Verurteilung wegen Nötigung für den Ellbogenschlag: 6000 Euro unbedingte Geldstrafe sowie 1000 Euro an das Opfer. Urteil rechtskräftig.
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