Gegner ausgebremst

Turngeräte am Friedhof: Petition „nicht zulässig“

Wien
08.08.2026 13:00

Das umstrittene Krafttraining zwischen Gruft und Grabsteinen am Friedhof in Meidling geht weiter. Eine Unterschriftenaktion wurde jetzt von der Behörde abgeschmettert

Neuer Wirbel um das umstrittene Fitnessstudio am Meidlinger Friedhof. Die Sportgeräte zwischen den Gräbern sorgen für erhitze Gemüter. Auch die Kosten von 11.110 Euro dafür. Ein ehemaliger ÖVP-Bezirksrat wollte also eine Petition „Friedhöfe sind keine Freizeitparks“ gegen die Sixpack-Fabrik starten – wir berichteten. Nach vier Wochen Prüfung gibt es nun die Antwort der Behörde – und zwar eine glatte Absage!

Mit grossem Medienrummel eröffnete die Stadt Wien im Juni die neue Fitnessanlage und erntete ...
Mit grossem Medienrummel eröffnete die Stadt Wien im Juni die neue Fitnessanlage und erntete dafür auch heftige Kritik. Für viele Wiener geht das Proejtk einen Schritt zu weit.(Bild: Imre Antal)

Begründung: „Die Einrichtung bzw. Entfernung einer Fitness- und Calisthenics-Anlage auf dem Friedhof Meidling betrifft bewilligungsfreies, privatrechtliches Gebaren der Friedhöfe Wien GmbH, welches außerhalb des hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Verwaltungsbereichs der Gemeinde Wien und des Landes Wien liegt.“

Nicht nur Gemeinderat und Meidlings türkiser Bezirksparteiobmann Lorenz Mayer (ÖVP) ist darüber verärgert: „Die Stadt Wien sollte sich darüber freuen, wenn sich engagierte Bürger an der Politik beteiligen wollen.“ Er kritisiert jetzt vor allem, dass die zuständige Magistratsbehörde davon ausgehe, dass die Petition den Abbau der Anlagen verlangt, obwohl dies im Text nie explizit erwähnt worden sei. Die Petition ziele eigentlich darauf ab künftig derartige Entwicklungen zu verhindern, so der ÖVP-Politiker.

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Beteiligung zu verhindern in dem man Unternehmen rechtlich ausgliedert ist demokratiepolitisch fragwürdig.

Gemeinderat Lorenz Mayer (ÖVP)

Er kritisiert jetzt vor allem auch, dass die zuständige Magistratsbehörde davon ausgeht, dass die Petition den Abbau der Anlagen verlangt, obwohl dies im Text nie explizit erwähnt worden sei. Die Petition ziele eigentlich darauf ab künftig derartige Entwicklungen zu verhindern, so der ÖVP-Politiker.

Von der zuständigen MA 62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) heißt es dazu, auf „Krone-Anfrage: „Eingangs ist festzuhalten, dass die Behauptung, der Abbau der petitionsgegenständlichen Anlagen sei nicht im Petitionstext gefordert worden, nicht zutreffend ist.“ Die Magistratsabteilung 62 führe die rechtliche Beurteilung einer Petition ausschließlich anhand des Wortlauts des eingebrachten Petitionstexts durch. Und weiter: „Die Entscheidungen, die diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung trifft, lieht ausschließlich in deren eigener Handlungssphäre.“

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