Ihr Leben lang kümmerte sich eine Salzburgerin um ihr schwer beeinträchtigtes Kind. Bis sie mit 86 Jahren selbst pflegebedürftig wurde. Als es um einen Platz im Pflegeheim für die 60-jährige Tochter ging, griff die Mutter zum Schlafmittel und beschloss, sich und ihre Tochter zu töten. Das war versuchter Mord, entschieden am Montag Geschworene ...
Mitgefühl soll die Entscheidung nicht beeinflussen, forderte die Staatsanwältin beim Prozess am Montag im Salzburger Landesgericht von den acht Geschworenen – gerade weil es sich um einen außergewöhnlich tragischen Fall von versuchtem Mord handelt. Eine Salzburger Mutter (86) wollte sich und ihre geistig schwer beeinträchtigte Tochter (60) mit einer laut einem Gutachten „potenziell tödlichen Dosis“ Schlaftabletten töten.
Tochter sollte ins Pflegeheim kommen
Der Auslöser: Die 60-Jährige, die von Geburt an einer schweren Entwicklungsstörung leidet, sollte in ein Pflegeheim kommen. Doch das wollte die selbst unter Schmerzen leidende Mama nicht zulassen. „Die Angeklagte wusste, dass sie es nicht verhindern konnte und entschloss sich deshalb zu einem erweiterten Suizid. Sie hatte einen Abschiedsbrief verfasst“, erzählte die Staatsanwältin und zitierte aus dem Brief: „Ich kann nicht mehr.“ Und: Es sei „der größte Fehler“ gewesen, dem Sohn die Obsorge zu überlassen. Denn dieser hatte erkannt, dass die Mutter nicht mehr in der Lage war, ihre Tochter zu versorgen, und hatte deshalb den Heimplatz organisiert.
Die Angeklagte hat ihre Tochter das ganze Leben beschützt und gepflegt. Sie hatte den Eindruck, dass ihre Ängste und Sorgen nicht ernst genommen wurden.

Verteidiger Markus Kobler
Bild: Antonio Lovric
Je 15 Halcion-Tabletten mischte die Frau in jener Nacht auf den 25. Oktober 2025 mit Saftwasser, übergab es der Tochter und trank selbst von dem Getränk. Beide überlebten. „Durch Glück und auch durch die rasche Hilfe durch den Ehegatten, der die Rettung rief“, unterstrich die Anklägerin.
Opfer wusste nicht, was Tod bedeutet
„Es war eine Tat nicht aus Hass, sondern aus Verzweiflung“, sagte Verteidiger Markus Kobler. Die Angeklagte habe ihr Leben der Pflege der Tochter gewidmet: „Sie hat ihre Bedürfnisse zurückgesteckt. Als der Sohn die Entscheidung zum Pflegeheim traf, war sie überzeugt, dass ihre Tochter abgeschoben werden würde. Und dass die Tochter nicht die Pflege und Hilfe bekomme, die sie brauche.“ Denn: Die Tochter kann nur die einfachsten Worte, nur die einfachsten Tätigkeiten machen. „Sie kann nur ihren Namen schreiben, aber nicht richtig lesen oder schreiben“, erzählte die 86-Jährige. „Weiß sie, was Tod bedeutet?“, fragte eine Richterin. Die dreifache Mutter schüttelte den Kopf: „Nein, weiß sie nicht.“ Und auf die Frage, ob ihr klar sei, dass sie für ihre Tochter den Tod entschieden habe, nickte die 86-Jährige.
Vier Jahre Haft
Und jetzt? „Meiner Tochter gefällt es sehr im Heim, es ist richtig schön dort. Sie ist glücklich.“ Das weiß die 86-Jährige vom Sohn, vom Videotelefonieren und von Fotos.
Sie selbst saß seit acht Monaten in U-Haft. Montagabend hörte sie das nicht rechtskräftige Urteil: schuldig wegen Mordversuchs, vier Jahre Haft, dank außerordentlicher Strafmilderung.
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