Es ist ein Fall, wie kein anderer, der am Dienstag im Salzburger Landesgericht verhandelt wurde: Ein 86 Jahre alter Salzburger wollte das Leben seiner demenzkranken Ehefrau und sein eigenes nach 63 Ehejahren mit Schlaftabletten beenden. Beide überlebten. Er und eine Pflegerin (59), die ihm half, wurden wegen Mordversuchs nicht rechtskräftig verurteilt.
Am Abend des 31. August 2025 zerkleinerte der Angeklagte insgesamt 28 Schlaftabletten und mischte sie in zwei Gläser mit Preiselbeersaft. Ein Glas gab er seiner Frau zum Trinken, das andere trank er selbst. „Ich wollte meine Frau und mich von den Qualen erlösen“, erzählt er dem Geschworenensenat beim Prozess am Dienstag. Beide überlebten den laut Gutachter „potenziell tödlichen“ Tabletten-Cocktail. Sechs Monate später muss er sich wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes erklären.
„Es war Verzweiflung“
Aber nicht allein, denn jene Haushälterin und Pflegeassistentin, die ihm ihre Halcion-Tabletten übergab, muss sich auch wegen Mordversuchs und zusätzlich wegen Mitwirkung an seinem versuchten Suizid verantworten. Während der Senior nach kurzer Zeit aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, sitzt die Salzburgerin weiter in U-Haft – und am Dienstag bewacht von der Justizwache im Saal. „Sie hatte kein Motiv, irgendetwas Böses zu tun. Es ging ihr um die Menschenwürde. Sie wollte nur helfen“, betont ihr Verteidiger, Kurt Jelinek. Und der Verteidiger des 86-Jährigen, Michael Hofer, sagt: „Wir haben hier nicht Motive wie Hass, Eifersucht, Geldgier, nein. Es war Verzweiflung. Wie verzweifelt muss jemand sein, um sich umzubringen?“
Vier Jahre lang hat der 86-Jährige seine gleichaltrige, schwer kranke Ehefrau gepflegt: Demenz, Parkinson, Depression. „Es war viel, bis er selbst an Krebs erkrankte und depressiv wurde“, berichtet Hofer, der eine Tötung im Affekt – strafrechtlich versuchter Totschlag – sieht. Denn: Laut Hofer war der Senior wegen eines Klinikaufenthaltes in einer psychischen Ausnahmesituation.
Pflegefälle und panische Angst
„Als ich in der Geriatrie die traurigen, armen Pflegefälle sah, habe ich panische Angst bekommen“, erzählte der Angeklagte. Er sei durch dieses Erlebnis und gezeichnet durch die Chemotherapie am Ende gewesen. Der Gedanke an den Tod sei dadurch gereift. Zu Hause war seine Ehefrau ein schwieriger Pflegefall: „Sie wollte nicht mehr, sie wollte nicht aufstehen. Tag ein und Tag aus, es war schon zum Verzweifeln.“
Zweitangeklagte war eine „Stütze“
Die 59-jährige Zweitangeklagte, die er vor zweieinhalb Jahren eigentlich als Pflegekraft einstellen wollte, war zu dieser Zeit für ihn da. Doch seine Ehefrau lehnte die Salzburgerin als Pflegerin ab – er bat sie stattdessen, im Haushalt auszuhelfen. „Sie war mir eine wirkliche Stütze“, erzählte er. Letztlich bat er sie auch um die Tabletten – für sich und seine Gattin: „Ich habe ihr blind vertraut, dass es Tabletten zum Sterben sind.“ Auf Richter-Nachfrage betonte der 86-Jährige, dass er ihr jetzt nicht böse sei, vielmehr tue ihm die 59-Jährige leid: „Ich war entsetzt, als ich hörte, dass sie noch in U-Haft ist.“
Ein Jahr lang habe ich den Gedanken in mir getragen. Meine Ehefrau hat nichts davon mitbekommen. Ich denke, sie weiß davon bis heute nichts.
Der angeklagte Salzburger (86) beim Prozess
Der sichtlich vom Alter gezeichnete Senior im Trachtenjanker schilderte auch den Abend mit dem „Gute-Nacht-Trunk“. Er habe sich dabei schlecht gefühlt. Als er wieder aufwachte und doch noch am Leben war: „Es war ein unerträglicher Gedanke.“ Seiner Ehefrau habe er nichts gesagt, auch davor nicht: „Sie hat nichts davon mitbekommen. Ich denke, sie weiß es bis heute nicht.“
59-Jährige legte doch noch Geständnis ab
Doch wusste die 59-Jährige von seinem Plan eines erweiterten Suizids, wie es die Staatsanwaltschaft annimmt? Anfangs meinte sie, nein. Man habe über Suizid geredet und sie habe den Gedanken gehabt, dass er sich was antun wolle. „Er war verzweifelt, er hat Angst gehabt. Man hat gesehen, dass es bergab mit ihm geht. Ich habe schon vermutet, dass er keinen Lebenswillen mehr hat. Ich habe ihm aber schon gesagt, dass Suizid nicht der richtige Weg ist. Ich hatte aber auch Mitleid und Verständnis.“ Etwas später in der Verhandlung änderte sie ihre Verantwortung und legte ein Geständnis ab: Sie wusste sehr wohl, dass es auch um das Leben der kranken Seniorin ging.
30 Stück übergeben und auch Geld verlangt
Dreimal habe sie ihm Halcion-Tabletten übergeben, jeweils zehn Stück, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, erzählt die 59-Jährige. Sie und ihr krebskranker Mann nahmen diese Tabletten selbst. Bei der letzten verlangte sie auch 600 Euro: „Das war eine Dummheit, dafür schäme ich mich sehr. Ich habe das Geld dann nicht genommen“, so die Zweitangeklagte. Auf Verteidiger-Frage erzählt sie auch von ihren gesundheitlichen Problemen und ihrem an Krebs leidenden und sterbenskranken Ehemann: „Sahen Sie im Angeklagten auch ihren Mann?“. Sie antwortete mit: „Ja“.
Die Geschworenen sprachen beide des versuchten Mordes schuldig. Durch Milderungsgründe und Geständnisse verhängte das Gericht eine außerordentliche Strafmilderung: drei Jahre Haft auf Bewährung für den 86-Jährigen, viereinhalb Jahre teilbedingt für die helfende Pflegerin – drei Jahre davon auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft und beide Verteidiger meldeten Rechtsmittel an. Das Opfer wurde von Anwalt Stefan Rieder vertreten, Schmerzengeld wurde keines begehrt.
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