Todesopfer war Mutter

CSD-Anschlag: Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe

Deutschland
27.07.2026 15:31
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Von krone.at

Nach dem Anschlag auf die Berliner Pride-Party gerät die deutsche Justiz nun zunehmend unter Druck. Sogar Terrorismusexperten sind fassungslos über die Tatsache, dass der verurteilte und unter Beobachtung stehende Amokfahrer Abdul B. sich so frei bewegen konnte. Unterdessen ist die Identität des Todesopfers vom Samstag bekannt geworden. Es handelt sich um eine Mutter aus Polen.

Die Frau sei mit ihrer Tochter in Berlin gewesen und habe an den Feierlichkeiten anlässlich des Christopher Street Day teilgenommen, gab Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner am Montag bekannt. Laut einem „Bild“-Bericht war die Frau 65 Jahre alt und stammte aus Warschau. Ihre Tochter sei verletzt worden.

Terrorismusexperte Rolf Tophoven wirft den zuständigen deutschen Justizbehörden schwere Versäumnisse vor. „Dieser spezielle Angriff wäre zu vermeiden gewesen“, sagte der Experte vom Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik in Essen am Montag der Nachrichtenagentur AFP. „Der Mann hätte nicht freigelassen werden dürfen.“ Tophoven verwies auf das umfangreiche Vorstrafenregister des mutmaßlichen Attentäters. „Der Mann hatte ja viele Vorstrafen schon. Er war radikalisiert. Man wusste, er ist Islamist und die Tragödie ist ja, dass man alles wusste. Und dann war er im Gefängnis und wird dann freigelassen.“

Terrorismusexperte: „Ein tödlicher Fehler“
Dass das zuständige Gericht entschieden habe, für den Mann ein Deradikalisierungsprogramm anzuordnen, nannte Tophoven einen „tödlichen Fehler“. Laut dem Terrorismusexperten muss davon ausgegangen werden, „dass der militante islamistische Terror nach wie vor Europa bedroht“.

Weil der Attentäter auf freiem Fuß war, mussten die deutschen Behörden bereits einiges an Kritik ...
Weil der Attentäter auf freiem Fuß war, mussten die deutschen Behörden bereits einiges an Kritik einstecken.(Bild: AFP/RALF HIRSCHBERGER)
Jetzt muss Deutschland zusammenhalten – gegen den Terror.
Jetzt muss Deutschland zusammenhalten – gegen den Terror.(Bild: EPA/FILIP SINGER)

Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe: „Nicht ungewöhnlich“
Das Berliner Strafgericht verteidigte die Aufhebung des Haftbefehls gegen den späteren Amokfahrer und bezeichnete das Vorgehen als „nicht ungewöhnlich“. Wie berichtet, war B. von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen“ zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.

Die Strafe war aber bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Die Entscheidung über eine Bewährungsstrafe wurde dem Vernehmen nach für sechs Monate ausgesetzt, gleichzeitig wurde der Haftbefehl widerrufen. Aus diesem Grund befand sich der radikalisierte junge Mann auf freiem Fuß.

Merz kündigt politische Konsequenzen an
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte am Montag politische Konsequenzen an. Zwar sei es für diese Frage noch zu früh, sagte der CDU-Chef in Berlin. „Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen.“ Es gehe vor allem um die Frage, wie es sein könne, dass der mutmaßlich islamistische Tatverdächtige sich am Samstagabend unbehelligt in die Nähe des Christopher Street Days habe begeben und den Anschlag habe verüben können. Er warf die Frage auf, ob der Anschlag hätte verhindert werden können.

Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz will nun auch politische Antworten auf die vielen ...
Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz will nun auch politische Antworten auf die vielen Fragen nach dem Anschlag auf die Pride-Party in Berlin liefern.(Bild: AFP/LUDOVIC MARIN)

FDP: „Immer die gleichen Diskussionen“
Zuvor war er ebenfalls in Kreuzfeuer der oppositionellen Kritik geraten. Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki warf der deutschen Regierung ein Verharmlosen der Gefahr durch den Islamismus vor. „Wenn wir als Gemeinwesen nach solchen schrecklichen Taten immer wieder die gleichen Diskussionen führen, ohne die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, dokumentiert das eine kaum erträgliche Hilflosigkeit unseres Staatswesen“, sagte Kubicki.

AfD: „Sicherheitspolitisches Versagen“
Die AfD sprach von einem „sicherheitspolitischen Totalversagen“: „Wenn ein polizeibekannter islamistischer Gefährder eine solche Tat begehen konnte, muss lückenlos aufgearbeitet werden, weshalb er sich überhaupt noch frei bewegen konnte“, sagte AfD-Innenpolitiker Martin Hess. Islamistische Gefährder müssten entweder abgeschoben oder in Gewahrsam genommen werden, forderte er. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass B. deutscher Staatsbürger war, eine Abschiebung also nicht möglich gewesen wäre.

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