Schluss mit Papierkram

Vorarlberg plant radikale Raumplanungs-Reform

Vorarlberg
20.07.2026 17:55
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Konkreter, schneller, digitaler: Die Vorarlberger Landesregierung hat gemeinsam mit Gemeindevertretern die Eckpunkte einer umfassenden Raumplanungsnovelle vorgestellt. Mit kürzeren Fristen, einer automatischen Genehmigung nach sechs Monaten und dem Abbau starrer Vorgaben soll der bürokratische Aufwand für Kommunen und Wirtschaft drastisch sinken.

Weniger Vorschriften, weniger Aufsicht durch das Land und deutlich mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen: Mit diesen Kernzielen haben Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler gemeinsam mit den Bürgermeistern Tobias Bischofberger (Mellau) und Dieter Egger (Hohenems) die Eckpunkte der geplanten Raumplanungsnovelle vorgestellt. Die Reform soll den gestiegenen Anforderungen durch begrenzten Boden, Kostendruck und Klimawandel mit praxisnahen, schlanken Regeln begegnen.

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Wir werden probieren, mehr in die strategische Planung zu kommen. Einer der zentralen Punkte ist, dass der räumliche Entwicklungsplan keine Verordnung mehr ist.

Marco Tittler, Landesrat für Raumplanung

Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, sieht der Entwurf, der von einer Arbeitsgruppe aus Gemeinde- und Fachvertretern ausgearbeitet wurde, massive Straffungen bei verschiedenen Verfahren vor:

  • Schnellere Fristen: Die Auflagefristen für Entwürfe von Landesraum-, Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen werden von vier auf drei Wochen verkürzt.
  • Genehmigungsfiktion: Zieht sich das Prüfverfahren für einen Flächenwidmungsplan in der Landesbürokratie länger als sechs Monate hin, gilt dieser künftig automatisch als genehmigt.
  • Weniger Pflichten: Der Räumliche Entwicklungsplan als formelle Verordnung entfällt. Er wird durch ein strategisches Entwicklungskonzept der Gemeinden ersetzt. Zudem wird der Raumplanungsbeirat nur noch bei überörtlichen Angelegenheiten angehört, und Nachbargemeinden müssen im Auflageverfahren nicht mehr lückenlos verständigt werden.
  • Stärkung der Bürgermeister: Die Beschlussfassung über Entwürfe zur Erlassung oder Änderung von gemeindeeigenen Planungsinstrumenten liegt künftig direkt in der Hand des Bürgermeisters.

Regeln für Bau von Einkaufszentren gelockert
Auch für die Wirtschaft bringt die Novelle Erleichterungen. So werden die starren Regeln für Einkaufszentren gelockert: Die Pflicht zur zweigeschossigen Bauweise bei Änderungen bestehender Zentren fällt weg. Gleichzeitig soll ein neuer „Verfahrenslotse“ als zentrale Anlaufstelle etabliert werden. Komplexe Projekte können so bereits vor der offiziellen Einreichung mit Behörden und Sachverständigen vorab geklärt werden, um spätere Verzögerungen zu verhindern.

Ein technologischer Sprung wird bei der Planverwaltung vollzogen: Der elektronische Flächenwidmungsplan wird flächendeckend eingeführt. „Die Digitalisierung der Flächenwidmungspläne ist ein Meilenstein für die Raumplanung in Vorarlberg. Sie ermöglicht eine einheitliche, strukturierte Abwicklung und erhöht die Transparenz“, betont Landesrat Marco Tittler. Die Pläne der Gemeinden sollen schrittweise in das EDV-System überführt werden. Der Begutachtungsprozess startet im Herbst 2026. Anschießend soll das Gesetz zügig beschlossen werden, um der Bevölkerung und der Wirtschaft gleichermaßen Planungssicherheit zu garantieren.

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