Fast zwei Jahre nach dem letzten Verhandlungstermin rund um eine Kranzniederlegung beim Hitler-Geburtshaus in Braunau im Jahr 2021 gilt der deshalb angeklagte Deutsche nach wie vor als flüchtig. Er war im Oktober 2024 zum zweiten Mal nicht zum Prozess erschienen. Da Deutschland seinen Staatsbürger in diesem Fall nicht ausliefert, liegt der Prozess derzeit auf Eis.
Die Festnahmeanordnung und der europäische Haftbefehl von 2024 seien jedoch nach wie vor aufrecht, wie ein Sprecher des Landesgerichts Ried im Innkreis sagte. Der Prozess sei „vorerst abgebrochen“, da der Angeklagte flüchtig sei, so der offizielle Status am Gericht. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe mitgeteilt, dass keine Auslieferung erfolgen kann, da kein Tatbestand nach deutschem Strafgesetz verwirklicht sei. Sollte aber der Angeklagte Deutschland verlassen, drohe ihm die Festnahme, so der Gerichtssprecher. Bis dahin seien den österreichischen Behörden die Hände gebunden.
Auch in Dokumentarfilm zu sehen
Der damals 57-jährige Mann aus Berlin soll am 20. April – dem Geburtstag Hitlers – 2021 auf dem Fensterbrett des Geburtshauses Adolf Hitlers in Braunau einen Trauerkranz abgelegt haben. Die Inschrift darauf lautete „RIP USA“ und stehe laut Anklage für „Rest in Peace – Unser seliger Adolf.“ Der Angeklagte kommt auch in dem Film „Wer hat Angst vor Braunau“ von Günter Schwaiger vor, der zu dieser Zeit gedreht wurde. Der Angeklagte soll darin zugegeben haben, Hitler zu verehren.
Kein Einzelfall
Der Fall ist einer in einer ganzen Reihe von Zwischenfällen, die rund um das Hitler-Geburtshaus in Braunau immer wieder verzeichnet werden. Um dem Gebäude seine Anziehungskraft auf einschlägige Kreise zu nehmen, wurde das Haus mittlerweile umgebaut und wird künftig als Polizeizentrum Verwendung finden. Nächste Woche wird dieses offiziell eröffnet.
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