Der ungarische Staatspräsident Tamás Sulyok hat am Samstag den Weg zu seiner eigenen Absetzung freigemacht. Er verkündete, dass er eine Verfassungsnovelle unterzeichnen werde, die seine Abberufung vorsieht. Premier Péter Magyar hatte ihm andernfalls mit einem Verfahren zur Amtsenthebung gedroht.
Sulyok erklärte auf seiner Facebook-Seite, dass er die 17. Modifizierung des Grundgesetzes unterzeichnen werde. Er merkte an, dass diese Verfassungsänderung das Mandat des Präsidenten mit einem einzigen Satz beenden würde. Die Veränderung bezeichnete er als „schwerwiegendes und beschämendes historisches Beispiel für den Missbrauch politischer Macht“.
Amtszeit endet am Montag
Die 17. Modifizierung sieht vor, dass einen Tag, nachdem sie in Kraft tritt, das Mandat des Staatspräsidenten endet. Das ist der kommende Montag. Laut Gesetz muss in den folgenden 30 Tagen ein neues Staatsoberhaupt durch das Parlament gewählt werden. Bis dahin übernimmt Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer dessen Befugnisse.
Premier Péter Magyar hatte wiederholt die Amtsenthebung von Sulyok als „Marionette“ der abgewählten Regierung von Ex-Premier Viktor Orbán gefordert. Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Präsidenten vorgeworfen, die Politik seines Vorgängers mitgetragen zu haben. Er bestätigte, dass Sulyok die Verfassungsänderungen gegengezeichnet habe und sein Posten ab Montag vakant sei. Nun könnten Verfassungsänderungen in Kraft treten, die tiefgreifende politische Reformen ermöglichten.
„Geben Volk etwas zurück“
„Mit diesen Entscheidungen geben wir dem ungarischen Volk etwas zurück, das das Orbán-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurückgewonnen und der Staat wieder seinen Bürgern, den freien ungarischen Bürgern, dienen kann“, schrieb Magyar auf Facebook.
Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als loyal zu Orbán gilt.
Ferner wurde durch die Novelle beschlossen, dass die Tätigkeit der Abgeordneten ab 2030 auf zwölf Jahre begrenzt wird. Sie würde etwa Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. Außerdem soll ein Amt zur Wiedereintreibung staatlichen Vermögens geschaffen werden.
Magyar will komplett neue Verfassung
Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das erst 2011 von Orban durchgesetzte „Grundgesetz“ ersetzen soll. Er warf seinem Vorgänger vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.
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