Tiroler Maßnahmen

Transitklage! EuGH gibt Italien großteils recht

Tirol
16.07.2026 13:04
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Der Europäische Gerichtshof gibt in der Causa rund um die Klage Italiens gegen die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen am Donnerstag dem Nachbarland größtenteils Recht. Eine endgültige Entscheidung fällt wohl erst im Herbst.

Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstößt Österreich auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn mit seinen Maßnahmen gegen das Unionsrecht.

Konkret wird das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot scharf kritisiert. Nicht bemängelt wird nach Angaben der APA hingegen die Lkw-Blockabfertigung auf der Inntalautobahn.

Italien hatte gegen Österreich geklagt. Die Italiener waren der Ansicht, dass Österreich durch bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung des Schwerlastverkehrs für den Transport von Waren auf der Autobahn gegen das Unionsrecht verstoße. Die Autobahnen stellen eine essenzielle Verkehrsader des transeuropäischen Verkehrsnetzes dar.

Argumente aus Tirol für die Maßnahmen
Tirol argumentierte dagegen. Die Argumente waren die Verkehrsbelastung, die schlechtere Luftqualität und die enorm gefährdete Verkehrssicherheit.

Die ab März 2018 eingeführte Dosierung und Blockabfertigung des Lkw-Verkehrs bei Kufstein beschränkt nach Ansicht Italiens die Zahl der Lkw aus Deutschland mit dem Fahrtziel Italien. Diese Maßnahme gilt an bestimmten Tagen. Nach Ansicht des Generalanwalts ist die Verkehrsdosierung nicht zu beanstanden, wenn sie, wie Österreich geltend macht, in einer bloßen Geschwindigkeitsbegrenzung bestehe.

Mattle sieht noch kein Urteil
Tirols LH Anton Mattle (ÖVP) sieht in den Schlussanträgen des Generalanwalts kein Urteil. „Die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof sind dann am Zug, welche Richtung die EU einschlägt: Gesundheit der Menschen oder Interessen der Frächter-Lobby.“  Ein EuGH-Urteil könne bereits im Herbst fallen.

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