Urteile in Genua
Brückeneinsturz: 12 Jahre Haft für Ex-Manager
Fast acht Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke im norditalienischen Genua gibt es nun ein erstes Urteil. Der Ex-Manager der Betreiberfirma, Giovanni Castellucci, wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt, auch für seine Stellvertreter setzte es Gefängnis. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
43 Menschenleben hatte der Einsturz der Morandi-Brücke im Jahr 2018 gefordert. Der Prozess gegen die 57 Angeklagten hatte sich vier Jahre lang gezogen. Am Donnerstagnachmittag wurden dann die ersten Urteile verkündet.
Ex-Manager soll von Mängeln gewusst haben
Der ehemalige, italienische Topmanager Giovanni Castellucci muss zwölf Jahre in Haft, lautete das erstinstanzliche Urteil, das nicht rechtskräftig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Castellucci 18 Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Sie legte ihm zur Last, bereits seit 2009 von Mängeln gewusst zu haben.
Castellucci wurde im Prozess als „Alleinherrscher“ beschrieben, dem der Profit wichtiger als gewesen sei als qualitativ gute Infrastruktur. Der heute 66-Jährige hatte zu den Vorwürfen nur gemeint, er fühle sich „verantwortlich, aber nicht schuldig“, berichtete die Deutsche Presse-Agentur. Sein Anwalt betonte, Castellucci sei zum „Sündenbock“ gemacht worden. Dieser habe darauf beharrt, dass Arbeiten zur Verstärkung des Brückenpfeilers vorgenommen würden, so der Verteidiger.
Die meisten Angeklagten erschienen nicht vor Gericht
Auch die ehemalige Nummer zwei und drei des Autobahnbetreibers ASPI wurden zu Strafen von fünf Jahren und sechs Monaten bzw. elf Jahren verurteilt. Gegen einen hohen für die Aufsicht der Autobahnen zuständigen Funktionär im italienischen Verkehrsministerium wurden fünf Jahre Haft verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte für die 57 Angeklagten insgesamt mehr als 400 Jahre Gefängnis gefordert wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung der Verkehrssicherheit und Urkundenfälschung.
Der Großteil der 57 Angeklagten beim Prozess in Genua, darunter mehrere Manager und Funktionäre des Verkehrsministeriums, erschien nicht vor Gericht. Eine Vertreterin der Opfer-Angehörigen kritisierte das vollständige Fehlen von Schuldeingeständnissen in dem Prozess.
400 Jahre Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten insgesamt 400 Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung der Verkehrssicherheit und Urkundenfälschung gefordert. Das Gerichtsverfahren hatte vier Jahre gedauert, es gab 283 Anhörungen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte der Einsturz verhindert werden können, wenn die geplante Verstärkung von Pfeiler neun – jenem Brückenpfeiler, der schließlich versagte – nicht verzögert worden wäre. Die Verteidigung hingegen macht einen Konstruktionsfehler der Brücke verantwortlich. Dieser habe Korrosion begünstigt, die wegen eines verborgenen Mangels an den Tragseilen nicht habe erkannt werden können. Die riesigen Spannseile, die die Brücke trugen, hätten einen verdeckten Defekt aufgewiesen, der mit den damals verfügbaren Mitteln nicht feststellbar gewesen sei.
Die Staatsanwälte verwiesen dagegen darauf, dass der Konstrukteur der Brücke, Riccardo Morandi, selbst regelmäßige und gezielte Überprüfungen der Konstruktion empfohlen habe. Wären diese Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt worden, hätten sie nach Ansicht der Anklage die mangelnde Sicherheit der Brücke aufgezeigt.









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