Neuer Katalog ab 2027

ÖAMTC: Verkehrsstrafen steigen um satte 50 Prozent

Österreich
15.07.2026 20:12
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Strafmaßnahmen für Verkehrssünder werden ab 1. Jänner in ganz Österreich vereinheitlicht. Das Bundesministerium für Mobilität hat diese Woche den angekündigten neuen Verkehrsstrafenkatalog veröffentlicht. Der ÖAMTC kritisiert teils horrende Preissteigerungen.

Ab 2027 werden Strafhöhen von Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht – unabhängig davon, in welchem Bundesland die Übertretung begangen wurde. Die Harmonisierung wurde seit Jahren gefordert.

Bisher waren nur einzelne Beispiele der neuen Strafhöhen bei Anonymverfügungen bekannt, in der Verordnung sind nun alle aufgelistet. Das sei eine wesentliche Verbesserung, sagte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Denn die Anonymverfügungskataloge der Bundesländer seien zuvor nicht in Landesgesetzblättern kundgemacht worden. Die Höhe der Strafbeträge zu kommunizieren, hätte auch eine präventive Wirkung.

ÖAMTC: Strafen steigen im Schnitt um 50 Prozent
Kritik übte der Mobilitätsclub aber an der Anhebung der Strafen „deutlich über der Inflationsrate“. Im Schnitt würden sämtliche Verkehrsstrafen um 50 Prozent erhöht, hieß es in der Aussendung des ÖAMTC.

Die Infografik zeigt ausgewählte einheitliche Verkehrsstrafen in Österreich ab 1. Jänner 2027. Das Befahren der Rettungsgasse wird mit 200 Euro am höchsten bestraft. Gefährliches Überholen kostet 140 Euro, das Missachten des Überholverbots 110 Euro. Das Befahren eines Radwegs kostet 80 Euro. Für überhöhte Geschwindigkeit im Ortsgebiet liegen die Strafen zwischen 50 und 120 Euro, abhängig von der Überschreitung. Das Überfahren einer Stoptafel kostet 70 Euro, ein Verstoß gegen Halte- und Parkverbot 60 Euro. Quelle: Verkehrsministerium.

Das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone kostet künftig 60 Euro. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro bestraft. Hält man an einer Stopptafel nicht vollständig an, kostet das ab Jänner 70 Euro.

Wer mit bis zu 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss je nach Straßentyp und gemessener Geschwindigkeit zwischen 40 und 120 Euro zahlen. Die Strafen für höhere Geschwindigkeitsverstöße sind in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Doch auch für Raser sollen Strafbeträge weiter angehoben werden.

Anonymverfügungen

  • Eine Anonymverfügung ist eine im österreichischen Straßenverkehr übliche Verwaltungsstrafe.
  • Sie wird bei geringfügigen Delikten (wie leichten Geschwindigkeitsüberschreitungen) an den Zulassungsbesitzer versendet.
  • Da der genaue Lenker nicht ermittelt werden muss, bleibt dieser für die Behörde anonym.
  • Bei fristgerechter Einzahlung (im Normalfall innerhalb von 4 Wochen, bis zu € 365) ist das Verfahren erledigt.

Noch teurer ist mit künftig 100 Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, etwa auf Autobahnen. Das Befahren einer Rettungsgasse kostet dann 200 Euro. Gefährliches Überholen (zum Beispiel vor Schutzwegen) bringt eine Strafhöhe von 140 Euro mit sich, Überholen von rechts kostet 115 Euro.

Die teuersten Strafen sind neue Basis
Das Ministerium relativierte die Kritik des ÖAMTC, dass die Strafbeträge um 50 Prozent erhöht werden. Derzeit gibt es in den einzelnen Bundesländern teils unterschiedliche Strafhöhen. Diese wurden nun angepasst und vereinheitlicht. Dabei habe man sich an den höchsten Strafen orientiert, die in einem Bundesland bereits gültig waren.

In manchen Bundesländern erhöhen sich die Strafen also empfindlicher als in anderen. Der Bund erwartete durch die Anpassungen 80 Millionen Euro an Mehreinnahmen, hieß es im Juni.

Weiteren Handlungsbedarf sah der ÖAMTC bei Organmandaten – also Delikten, die bei Anhaltungen der Polizei direkt vor Ort geahndet werden. „Auch hier fehlt bislang eine bundesweite Einheitlichkeit“, sagte Martin Hoffer. Er sprach sich für eine Harmonisierung aus, betonte aber, dass Einheitlichkeit nicht automatisch höhere Strafen bedeuten dürfe.

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