Gericht ebnet Weg

Grünes Licht für die umstrittene Spange Wörth

Niederösterreich
15.07.2026 12:09
Porträt von Niederösterreich-Krone
Von Niederösterreich-Krone

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau der umstrittenen Spange Wörth in ihrer überarbeiteten Form genehmigt. Grundlage dafür ist ein im Laufe des Verfahrens überarbeitetes Artenschutzkonzept zum Schutz des Mittelspechts und anderer Waldvögel.

Nach mehr als sechs Jahren Beschwerdeverfahren darf die umstrittene Spange Wörth gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Genehmigungsbescheid des Landes Niederösterreich bestätigt und dabei mehrere im Verfahren eingebrachte Projektänderungen berücksichtigt. Damit rückt auch die Umsetzung der geplanten S34 (Traisental Schnellstraße) ein weiteres Stück näher.

Mittelspecht und Waldvögel
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand vor allem der Schutz des Mittelspechts und anderer Waldvögel. Während des laufenden Beschwerdeverfahrens passte das Land Niederösterreich als Projektwerber das Vorhaben mehrfach an und legte ein überarbeitetes Konzept für Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vor. Dieses Konzept wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt.

Die S34 und die Spange Wörth sind eng miteinander verknüpft.
Die S34 und die Spange Wörth sind eng miteinander verknüpft.(Bild: ASFINAG)

Vor Baubeginn ist allerdings noch ein weiterer Verfahrensschritt erforderlich. Bevor das Land die Genehmigung in Anspruch nehmen kann, müssen die konkreten Flächen für die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in einem eigenen Änderungsgenehmigungsverfahren festgelegt werden. Das Gericht gibt dafür unter anderem Mindestgrößen, Entfernungen und Anforderungen an den Altbaumbestand vor. 

Acht Verhandlungstage
Dem Erkenntnis ging ein außergewöhnlich umfangreiches Verfahren voraus. Nachdem die NÖ Landesregierung das Projekt bereits Ende 2019 nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hatte, erhoben insgesamt 41 Parteien Beschwerde – darunter drei Umweltorganisationen, eine Bürgerinitiative und zahlreiche Privatpersonen.

Das Bundesverwaltungsgericht ließ daraufhin Gutachten aus den Bereichen Naturschutz, Vogelkunde, Landwirtschaft, Verkehrstechnik und Schalltechnik erstellen und verhandelte an insgesamt acht Tagen. Zudem legte das Gericht dem Europäischen Gerichtshof eine Rechtsfrage zur Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie vor. Der EuGH stellte Anfang des Jahres klar, dass Projekte trotz möglicher Auswirkungen auf einzelne Vögel zulässig sein können, sofern wirksame Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Bestände verhindern. Auf Basis dieser Vorgaben schloss das Bundesverwaltungsgericht nun sein Verfahren ab.

Eng mit der S34 verbunden
Die rund 1,7 Kilometer lange, vierspurige Spange Wörth soll künftig die B20 mit der geplanten S34 verbinden und gleichzeitig das Gewerbegebiet NÖ Central erschließen. Zwar handelt es sich rechtlich um ein eigenes UVP-Verfahren, verkehrlich und naturräumlich ist das Projekt aber eng mit der S34 verknüpft. Deren Genehmigung war bereits 2022 rechtskräftig bestätigt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen, weil es Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sieht. Auch eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof ist binnen sechs Wochen möglich. Eine Revision hat allerdings keine automatische aufschiebende Wirkung.

Erste Reaktionen
Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) begrüßt in einer ersten Reaktion die Entscheidung des Gerichts. „Jetzt geht es darum, staugeplagte Bürger zu entlasten und wichtige Impulse für die regionale Wirtschaft zu setzen“, so der Freiheitliche. Die Umweltorganisation „Virus“ hat indes bereits Rechtsmittel angekündigt. „Aus unserer Sicht wurde den Anforderungen der Rechtsprechung des EuGH zum Naturschutz insbesondere der Entscheidung zum gegenständlichen Verfahren nun gerade nicht entsprochen“, so Wolfgang Rehm.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Niederösterreich
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung