Wegen Vogelschutz

Nach Urteil rückt der Bau der S34 ein Stück näher

Niederösterreich
26.02.2026 18:30
Porträt von Niederösterreich-Krone
Von Niederösterreich-Krone

Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Traisental-Schnellstraße S 34 ist da – und das Land sieht sich dadurch gestärkt.

Konkret geht es dabei um die geplante, knapp zwei Kilometer lange Zubringerstraße „Spange Wörth“ von der S 34 zum Gewerbegebiet im Süden der Landeshauptstadt. Diese hat im Gegensatz zum Hauptprojekt noch keine rechtskräftigen Genehmigungen. Mehrere Umweltorganisationen hatten den Bau vor dem Bundesverwaltungsgericht beanstandet, weil er gegen die Richtlinie zum Schutz sämtlicher wildlebender Vogelarten verstoße, vor allem jenem des Mittelspechts. Um den Fall zu klären, landete dieser beim Höchstgericht in Luxemburg.

Eine Visualisierung der S34.
Eine Visualisierung der S34.(Bild: ASFINAG)

Ja, aber...
Dieses stellte nun klar, dass die „Spange Wörth“ grundsätzlich unter die EU-Vogelschutzlinie fallen könnte. Allerdings betrifft jenes Verbot nur Störungen, die sich auf komplette Bestände wildlebender Vögel auswirken, und nicht auf einzelne Exemplare. Eine absichtliche Störung liege außerdem nicht vor, wenn durch Begleitmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf Bestände vermieden werden. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger müsse die Wirksamkeit einschätzen. Die Entscheidung über eine Genehmigung liege nun beim Bundesverwaltungsgericht.

„Klare Grundlage“
Beim Land sieht man sich durch das Urteil bestärkt. „Maßgebliche Rechtsfragen wurden präzisiert. Das stärkt unsere Position und schafft eine klare Grundlage“, so Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ). Denn ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten liege im Verfahren bereits vor und befasse sich mit der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen. Der EuGH sei damit der Argumentation des Landes gefolgt.

„Spange Wörth ist wesentlich“
Landbauer stellt außerdem klar: „Die Spange Wörth ist für die verkehrliche Gesamtsituation wesentlich.“ Sie sei ein zentraler Bestandteil der geplanten S34 und soll die Anbindung an die Westautobahn verbessern sowie zur Entlastung der B20 und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Raum St. Pölten beitragen.

Genau aus diesem Grund spricht sich auch die Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ) dafür aus, dass das Projekt vom Bundesverwaltungsgericht für eine zügige Umsetzung rasch behandelt wird.  „Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Entwicklung müssten kein Widerspruch sein, sondern verantwortungsvoll miteinander verbunden werden“, betonen WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker NÖ Standortanwalt Christoph Pinter.

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Die bisherige Vogel-Strauß-Taktik hilft niemandem. Die rot-grüne Stadtregierung muss Verantwortung übernehmen.

NEOS-Gemeinderat Bernd Pinzer

St. Pöltens ÖVP sieht indes die neue rot-grüne Stadtregierung gefordert. Vizebürgermeister Florian Krumböck fordert Klarheit. „Es ist jetzt der Zeitpunkt für die rot-grüne Stadtregierung, um Planungssicherheit für unsere  Bauern zu schaffen und Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen – so, wie es auch der gültige Beschluss des Gemeinderats vorsieht“, so Krumböck. Auch NEOS-Gemeinderat Bernd Pinzer sieht die neue Koalition gefordert. „Sie muss endlich Verantwortung übernehmen und die Interessen St. Pöltens geschlossen vertreten. Die bisherige Vogel-Strauß-Taktik hilft niemandem.“

„Bester Zeitpunkt für Stopp“
Für die Umweltorganisation Greenpeace sei hingegen jetzt der beste Zeitpunkt, das Projekt S34 zu stoppen. „In Zeiten des massiven Artensterbens ist ein Asphalt-Ungetüm wie die S34 unverantwortlich. Mit der S34 würden ein unwiederbringlicher Lebensraum zerschnitten und sensible Brutgebiete zerstört werden. Noch dazu würden auf Kosten der Bäuerinnen und Bauern fruchtbare Landwirtschaftsflächen unter Asphalt verschwinden“,  betont Melanie Ebner, Greenpeace-Expertin für Bodenschutz.

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