AK-SERVICE-TIPP

Wie lange gibt es die Familienbeihilfe?

Steiermark
15.07.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Was wichtig ist, wenn es um den Bezug der Familienbeihilfe nach der Matura geht, und welche Fristen es zu beachten gilt, weiß Lisa Wassner, Expertin für Frau, Beruf und Familie in der Arbeiterkammer Steiermark.

Für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Erziehungsberechtigte automatisch für vier weitere Monate nach deren Matura die Familienbeihilfe ausbezahlt. Egal, ob im Anschluss eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, eine Ausbildung begonnen oder ein Präsenz-/Zivildienst angetreten wird.

Nach diesen vier Monaten muss eine Ausbildung begonnen werden, um weiterhin Familienbeihilfe zu beziehen. Während des Präsenz-/Zivildienstes wird keine Familienbeihilfe ausgezahlt (Ausnahme: vier Monate nach der Matura). Wird das Studium danach zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgenommen, wird die Familienbeihilfe wieder ausbezahlt.

Obergrenze für Gesamteinkommen beachten
Ab dem Kalenderjahr, in dem das Kind 20 Jahre alt wird, darf das zu versteuernde Gesamteinkommen des Kindes den Betrag von 17.212 Euro (Wert von 2026) pro Jahr nicht übersteigen. Ansonsten muss die Familienbeihilfe in der Höhe zurückgezahlt werden, in der diese Grenze überschritten wurde.

Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in keiner Berufsausbildung stehen, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe – auch dann nicht, wenn sie beim AMS als Lehrstellensuchend vorgemerkt sind.

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