Eine Konsumentin wandte sich an die Arbeiterkammer OÖ, nachdem sie aufgrund von Werbeversprechen für die Methode „Abnehmen im Liegen“ einen Behandlungsblock um rund 1000 Euro gekauft und sich kein Erfolg eingestellt hatte. Laut Anbieter sollten pro Anwendung zwei bis fünf Zentimeter Körperumfang verloren gehen.
Der versprochene Erfolg blieb jedoch trotz mehr als zehn Behandlungen aus. Die AK Oberösterreich vertritt die Auffassung, dass die Konsumentin über die Wirksamkeit der angebotenen Leistung in die Irre geführt wurde sowie das Abnehmen durch die versprochene Leistung unmöglich sei und die Konsumentin daher einen Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts habe.
Unternehmen weigerte sich zunächst
Da das betroffene Franchise-Unternehmen eine Rückzahlung trotz mehrfacher Intervention verweigerte, unterstützte die AK die Konsumentin bei der Klage vor Gericht. Das wirkte dann doch: Einen Tag vor der ersten Gerichtsverhandlung zahlte das Unternehmen der Konsumentin den gesamten Betrag zurück und übernahm auch die angefallenen Verfahrenskosten.
Wundermittel gibt es viele
Derart fragwürdige Angebote gibt es wie Sand am Meer, so die AK. Eine schier unüberschaubare Fülle an Pillen, Tropfen, Säften, Pulvern oder Tees sollen innerhalb kürzester Zeit und ohne großes Zutun mehrere Kilos auf wundersame Weise zum Verschwinden bringen. Unterstützt wird das durch verlockende Werbebotschaften.
Ohne Ernährungsumstellung sinnlos
Tatsache ist aber, dass diese vermeintlichen Wundermittel eines gemeinsam haben: Ohne Ernährungsumstellung oder regelmäßige Bewegung sind sie allesamt nutzlos. Denn um dauerhaft Gewicht zu verlieren, sind drei Faktoren entscheidend: Nur durch langsames Abnehmen von maximal ½ bis 1 Kilo pro Woche ist mit einem langfristigen Erfolg zu rechnen. Entscheidend für eine nachhaltige Gewichtsreduktion ist eine langsame und langfristige Umstellung der bisherigen Ernährungsgewohnheiten. Und Sport: Was der Körper beim Essen an Energie aufnimmt, kann er durch Bewegung wieder abarbeiten.
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