In Wagen versteckt

10 Jahre Haft für Schmuggel von 21,7 Kilo Heroin

Österreich
26.09.2014 15:46
Ein 44-jähriger Bulgare, der 21,7 Kilo Heroin quer durch Österreich ins Ausland schmuggeln wollte, ist am Freitag im Landesgericht Ried zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Drogen waren im Holm eines Abschleppwagens versteckt, mit dem der Mann von Bulgarien offenbar auf dem Weg nach Rotterdam war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war Ende April auf der Innkreisautobahn (A8) im Bereich Suben im Bezirk Schärding Zollfahndern ins Netz gegangen. Dabei war er mit einem Abschleppwagen mit britischem Kennzeichen unterwegs. Das Fahrzeug fiel auf, weil es stark umgebaut war und nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet hätte werden dürfen. Bei der Befragung vor Ort gab der Lenker an, damit auf dem Weg nach Bochum in Deutschland zu sein, um Autos zu kaufen. Das Navi zeigte allerdings Rotterdam als Ziel an.

Die Beamten wollten den Wagen daraufhin genauer unter die Lupe nehmen, lotsten ihn von der Autobahn und kontrollierten ihn in der Zollstelle in Suben. Dabei entdeckten sie dann im Holm das Heroin. Insgesamt waren es 21,7 Kilo - abgepackt in 41 Portionen à 500 Gramm bis hin zu einem Kilo. Die Drogen mit einem Reinheitsgrad von 50 Prozent haben einen Straßenverkaufswert von rund zwei Millionen Euro.

Angeklagter leugnete bis zuletzt
Der Bulgare wurde daraufhin festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Er leugnete aber konsequent - sowohl vor der Polizei als auch im Gerichtssaal -, etwas mit dem Suchtgift zu tun zu haben. Allerdings taten sich häufig Widersprüche bei seinen Aussagen auf oder Angaben wurden widerlegt. So behauptete er beispielsweise, noch nie in Rotterdam gewesen zu sein, das Navi sagte aber etwas anderes.

Etliche Telefonate, die er unterwegs geführt hatte, kamen den Kriminalisten ebenfalls verdächtig vor. Der Angeklagte behauptete, mit einem Freund gesprochen zu haben, der ihn laufend über Auto-Angebote informiert habe. Die Staatsanwaltschaft interpretierte die nur wenige Sekunden dauernden Gespräche aber eher als klassische Kontroll- und Überwachungsanrufe durch die Auftraggeber.

Das Gericht glaubte dem Bulgaren seine Unschuldsbeteuerungen nicht. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren wurde er zu zehn Jahren verurteilt. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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