Ein Autolenker hatte 2,2 Promille, als er in Lambrechten mit einem entgegenkommenden mit Biker kollidierte. Der Motorradlenker, ein zweifacher Vater, starb. Bei Alkoholisierung kann die Versicherung bis zu 11.000 € regressieren. Unklar ist freilich, ob der Rausch am Steuer auch strafrechtliche Folgen haben wird.
Grob fahrlässige Tötung wird jenem schwer betrunkenen Autolenker (56) aus Lambrechten angelastet, der – wie berichtet – in Tumeltsham mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer kollidierte. Dies kostete dem zweifachen Familienvater Rudolf A. (66) aus Natternbach das Leben.
Strafrechtlich ist nur relevant, wie der Unfall passiert ist und wer ihn eventuell hätte verhindern können.

Ulrike Breiteneder, Staatsanwältin
Bild: Kerschbaummayr Werner
Genauer Unfallhergang ist noch unklar
Doch es ist noch unklar, wer in der Kurve zu weit auf die falsche Seite geraten war und dadurch den Frontalcrash ausgelöst hatte. „Der Unfallhergang ist aber entscheidend, ob der Autolenker strafrechtlich belangt werden kann“, erklärt Ulrike Breiteneder von der Linzer Staatsanwaltschaft. Die Alkoholisierung alleine ist zu wenig, um automatisch von einer Schuld oder Teilschuld im Strafrecht auszugehen. Damit wird das in Auftrag gegebene Gutachten entscheidend sein, ob der Autofahrer eine Chance gehabt hätte, den Zusammenstoß zu vermeiden.
Zumindest finanziell wird´s sicher schmerzhaft
Anders schaut’s bei der Versicherung und im Verwaltungsrecht aus. Ist Alkohol beim Unfall im Spiel, darf die Versicherung laut Kuratorium für Verkehrssicherheit bis zu 11.000 Euro zurückfordern. Hat der Lenker eine weitere „Obliegenheitsverletzung“ – kein Führerschein oder zu späte Meldung des Unfalls – begangen, können weitere 11.000 Euro regressiert werden.
Für die Bezirksbehörde ist es unerheblich, welche Folgen das Lenken im Rausch hatte. Ab 1,6 Promille gibt’s bis zu 5900 Euro Strafe.er „Schein“ ist zumindest sechs Monate weg, es geht zum Amtsarzt, zur Nachschulung und zum Verkehrspsychologen. MS
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