Rasender Autofahrer wurde mit 205 km/h im 100er-Bereich im Pinzgau erwischt. Eine Beschlagnahme war nicht möglich, da der Pkw der Bank gehört. Trotzdem darf er seinen Wagen nicht mehr fahren, weil ihm die zuständige Behörde das per Bescheid verbietet.
Viel schneller als die Polizei erlaubt war ein Autofahrer am 3. Oktober 2025 auf der Pinzgauer Bundesstraße (B311) in Piesendorf in Richtung Niedernsill am Weg: Sage und schreibe 205 km/h zeigte der Tacho bei einem Überholmanöver an – erlaubt wären Tempo 100 auf der dortigen Landesstraße. Den neuen Raser-Gesetzen nach drohte nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern auch die Beschlagnahme und Versteigerung des Wagens.
Behörde verbietet Lenker, geleastes Auto zu fahren
Doch ein Einkassieren des Pkw war nicht möglich, da es sich um ein geleastes Fahrzeug handelte. Kurzerhand bediente sich die Behörde aber einer anderen Gesetzesstelle: nämlich dem Absatz 2 des Paragrafen 99d der Straßenverkehrsordnung. Per Bescheid wurde dem betroffenen Lenker ein „dauerhaftes Lenkverbot“ für sein Fahrzeug erlassen. Das heißt: Er darf auf unbestimmte Zeit, sein eigenes Leasing-Auto nicht mehr fahren. Dies geht einher mit einem Vermerk im Führerschein – auch der Zulassungsbesitzer wird darüber informiert. Gegen das Lenkverbot ging der Raser mit einer Beschwerde am Salzburger Verwaltungsgericht vor und behauptete eine nicht ordnungsgemäße Messung durch die Polizisten. Und er meinte auch, er sei mit dem Wagen nur maximal 145 km/h gefahren.
Höchstgericht änderte Regelung
Das Gericht hörte die Beamten an – einer davon mit 35 Jahren Berufserfahrung. Die Beschwerde wurde vom Tisch gewischt, das dauerhafte Lenkverbot damit bestätigt.
Ohnehin müssen Raser bald um ihre Leasing-Autos zittern: Aufgrund einer heurigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes dürfen ab dem Oktober 2027 auch geleaste Pkw bei extremen Tempo-Sünden, wie im Pinzgauer Fall, beschlagnahmt werden.
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