Die Beschlagnahme von Raser-Autos ist grundsätzlich verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt entschieden. Allerdings sei eine Ausnahme, etwa für Leasingfahrzeuge, gleichheitswidrig. Diese wurde daher aufgehoben.
Die aktuelle Regel sieht vor, dass nur jene Fahrzeuge beschlagnahmt werden, die im Alleineigentum der Lenkerin beziehungsweise des Lenkers stehen. Diese Bestimmung werde am 1. Oktober 2027 außer Kraft treten, teilte der VfGH am Donnerstag mit. Sie widerspreche nämlich dem Gleichheitsgrundsatz. Anlass für das Verfahren war ein Antrag des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, das beantragt hatte, die Beschlagnahme von Raser-Autos aufzuheben.
Autos können dann für verfallen erklärt werden, wenn die Lenkerin oder der Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten hat. Wenn in den vergangenen vier Jahren bereits ein schwerwiegendes Straßenverkehrsdelikt begangen wurde, reicht auch eine Überschreitung von mehr als 60 beziehungsweise 70 km/h. Ausnahmen gibt es aktuell für Leasingfahrzeuge und Fahrzeuge, die im Miteigentum einer anderen Person stehen.
„Verkehrssicherheit und öffentliches Interesse“
Mit der Beschlagnahme an sich hat der VfGH kein Problem. Diese Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und damit einem öffentlichen Interesse, urteilten die Richterinnen und Richter. Sie seien geeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Die Ausnahme ist für das Höchstgericht aber ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es hob die Bestimmung daher mit 1. Oktober 2027 auf. Aus der Sicht des Grundrechts auf Eigentum müssten nur gestohlene Fahrzeuge von der Rechtsfolge des Verfalls ausgeschlossen werden, hieß es.
Zustimmung zu der Entscheidung kam am Donnerstag von den Grünen. „Raser riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das anderer. Diese Maßnahmen sind notwendig, geeignet und verhältnismäßig – das wurde nun höchstgerichtlich bestätigt. Jetzt können wir noch konsequenter gegen extreme Raserei vorgehen“, sagte Verkehrssprecherin Elisabeth Götze.
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