Betrug und Untreue?

Wegen dubioser Covid-Geschäfte: Anwalt vor Gericht

Vorarlberg
29.06.2026 17:35
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Seit Montag müssen sich ein Vorarlberger Rechtsanwalt und drei weitere Angeklagte wegen des Verdachts auf Untreue am Landesgericht Feldkirch verantworten. Das Quartett hatte während der Pandemie ein Unternehmen zur Abwicklung von Covid-Tests betrieben.

Im Raum steht ein Schaden von rund 109.000 Euro. Alle vier weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Der Fall führt zurück in die hektischen Zeiten der Corona-Pandemie: Damals betrieben die Beschuldigten ein Unternehmen zur Auswertung von Covid-Tests. Grundlage war ein Vertrag mit dem Analyse- und Medizinzentrum (AMZ), über das staatlich geförderte Testungen abgewickelt wurden.

Laut der Staatsanwaltschaft drohte diese lukrative Einnahmequelle zu versiegen, als die öffentlichen Förderungen zurückgingen. Um weiterhin Geld zu lukrieren, sollen fingierte Rechnungen gestellt worden sein. Über diese Konstruktion seien sogenannte Kick-back-Zahlungen geflossen, wodurch sich die Angeklagten auf Kosten der öffentlichen Hand unrechtmäßig bereichert hätten. Die Vorwürfe wiegen schwer, es geht um Betrug und Untreue.

Das Quartett hatte im Auftrag des AMZ staatlich geförderte Testungen abgewickelt.
Das Quartett hatte im Auftrag des AMZ staatlich geförderte Testungen abgewickelt.(Bild: P. Huber)

Wer sind die Täter, wer sind die Opfer?
Die Verteidigung hält dem eine völlig andere Version entgegen. Nicht die vier Angeklagten hätten getäuscht, sondern seien selbst getäuscht worden. Verantwortlich dafür sei ein Mitarbeiter des AMZ gewesen, der sich als bevollmächtigter Vertreter der Geschäftsführung ausgegeben habe – obwohl er dazu gar nicht berechtigt gewesen sei. Die Beschuldigten hätten darauf vertraut, dass sämtliche Verträge und Abrechnungen ordnungsgemäß seien. Von fehlenden Vollmachten oder internen Zuständigkeiten im AMZ hätten sie nichts gewusst. Für die Verteidiger ist deshalb klar: Wer selbst Opfer einer Täuschung geworden sei, könne nicht gleichzeitig vorsätzlich einen Betrug begangen haben.

Ein Urteil soll am Donnerstag fallen
Zudem erinnerten sie an die außergewöhnliche Situation während der Pandemie: Unter enormem Zeitdruck und ständig wechselnden Vorgaben hätten ihre Mandanten funktionierende Strukturen für die Auswertung von tausenden Corona-Tests aufgebaut. Dieses Engagement werde nun kriminalisiert. Ob die vier tatsächlich mit einem ausgeklügelten Plan das Fördersystem missbrauchten oder selbst auf einen angeblich unbefugten AMZ-Mitarbeiter hereinfielen, wird nun das Schöffengericht klären müssen. Entscheidend dürfte sein, welche Befugnisse dieser Mitarbeiter wirklich hatte – und ob die Angeklagten dessen fehlende Vollmacht überhaupt erkennen konnten. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt. Ein Urteil soll am Donnerstag fallen. Für die vier Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. 

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