Bei einem Jagdunfall kam Anfang Jänner in der Südsteiermark ein Familienvater (42) ums Leben. Zwei Männer wurden nun angeklagt.
Eine südsteirische Gemeinde stand im Jänner unter Schock: Nach einer erfolgreichen Wildschweinjagd wurde ein Familienvater (42) von einem sich aus einer Jagdwaffe lösenden Schuss getroffen und tödlich verletzt.
Mit ungesichertem Gewehr hantiert
Die Staatsanwaltschaft Graz hat nun Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben, wie Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, einen ORF-Bericht bestätigt. Demnach müssen sich die beiden Mitstreiter des Getöteten (36, 57) verantworten. Aber warum?
Vor dem Verladen des erlegten Wildschweins in den Kofferraum eines Fahrzeugs übergab der 57-Jährige sein Gewehr dem 36-jährigen Waidmann. Der Fehler bestand laut Anklage allerdings darin, dass die Waffe ungesichert war – also geladen und gespannt. Obendrein war der Jüngere auch noch mit 0,58 Promille alkoholisiert.
Bei der Übergabe löste sich ein Schuss aus dem ungesicherten Gewehr, der den Verstorbenen im Hals- und Kopfbereich traf.
Christian Kroschl, Sprecher der StA Graz
Bei der Übergabe des Gewehrs sollen die beiden nicht auf die Zielrichtung geachtet haben. Plötzlich löste sich ein Schuss, der den 42 Jahre alten Familienvater im Hals- und Kieferbereich traf. Obwohl die Männer unumgänglich die Rettungskette in Gang setzten, hatte der Schwerverletzte keine Chance. Er erlag seinen Verletzungen. Ein Prozesstermin ist noch ausständig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.