Na bumm! Die Reise zu einem Priesterjubiläum endete für Tiroler Schützen in Deutschland mit einer besonderen Überraschung. Laut Bundespolizeidirektion München wurden 34 Langwaffen bei einer Buskontrolle sichergestellt. Gegen 34 Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wie die Münchner Bundespolizeidirektion am Donnerstag mitteilte, hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing am Mittwochabend bei der Kontrolle eines Reisebusses mit österreichischer Zulassung insgesamt 34 Langwaffen sichergestellt. „Gegen 34 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet“, heißt es.
Auf dem Weg ins Pillerseetal
Was war geschehen: Im Stadtgebiet Bad Reichenhall kontrollierten die deutschen Beamten kurz vor 23 Uhr einen voll besetzten Reisebus mit österreichischer Zulassung. „Im Reisebus befanden sich rund 50 österreichische Staatsangehörige aus verschiedenen Schützenkompanien. Die Gruppe befand sich auf der Rückreise von einem Priesterjubiläum in Salzburg in das Tiroler Pillerseetal“, erläutert die deutsche Polizei.
Sicherheitsleistung von 6800 Euro eingehoben
Bei der Kontrolle stellten die Beamten dann insgesamt 34 Karabiner der Hersteller Mauser und Mannlicher fest, von denen die Masse zugriffsbereit im Bus transportiert wurden. Die Waffen befanden sich unter anderem in den Gepäckablagen sowie zwischen den Knien einzelner Reisender. „Da von den Businsassen die erforderlichen waffenrechtlichen Dokumente, insbesondere europäische Feuerwaffenpässe oder entsprechende Erlaubnisse, nicht vorgelegt werden konnten, wurden die Waffen durch die Bundespolizei sichergestellt und in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Traunstein Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 6800 Euro erhoben“, heißt es weiter.
Gegen insgesamt 34 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zudem ergab sich in mehreren Fällen der Verdacht von Ordnungswidrigkeiten. Die Bundespolizeiinspektion Freilassing weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim grenzüberschreitenden Transport von Schusswaffen die jeweils geltenden waffenrechtlichen Vorschriften sowie die erforderlichen Dokumentations- und Mitführpflichten zu beachten sind.
Tiroler Schützen prüfen den Vorfall
Vonseiten des Bundes der Tiroler Schützenkompanien laufen Erhebungen zu diesem Vorfall. Grundsätzlich sei die Mitnahme von Gewehren und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie Sportschützen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Österreich und Deutschland seit dem Jahr 2004 in einem eigenen Abkommen geregelt, wird festgestellt. Man nehme den Vorfall zum Anlass, „die Sensibilisierung für Sicherheits- und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Waffentransport weiter zu verstärken“.
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