Wer ist der „Erfinder“ und wer produziert heute die „Original Salzburger Mozartkugeln“? Diese Frage beschäftigte schon mehrmals die Gerichte. Jetzt steht fest: Die Konditorei Fürst darf weiterhin damit werben, die weit über Salzburg hinaus bekannten Pralinen erfunden zu haben.
Am Salzburger Landesgericht wurde jetzt geklärt, dass Konditor Paul Fürst als wahrer Erfinder der berühmten Mozartkugel gilt. Die Hauptverhandlung dazu findet dann im August statt.
Mit dieser ersten Entscheidung sei die Frage, woher die weltbekannte Mozartkugel stammt und wo sie ihre längsten Wurzeln hat, ein für alle Mal geklärt, so die Konditor-Familie in einer Aussendung. „Paul Fürst erfand 1890 das, was heute als Mozartkugel verstanden wird“, betont Roland Sulzer von der Konditorei Fürst.
Der Salzburger Confiseur Josef Holzermayr hatte versucht Fürst diesen Status strittig zu machen. Er versuchte mittels Antrag auf Erlassung einer Einstweilligen Verfügung, dass Fürst die Bezeichnung „Erfinder der Mozartkugel“ nicht mehr verwenden darf. Er blitzte jetzt aber damit ab. Die Bewerbung von Fürst sei nicht irreführend oder wettbewerbswidrig.
Bereits im Jänner 2026 war Holzermayr gerichtlich untersagt worden, mit dem Slogan „Originalrezept von 1880“ zu werben.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.