Die Salzburgerin Kerstin G. (33) erfror in einer Jänner-Nacht 2025 am höchsten Berg Österreich, ihr damaliger Freund Thomas G. (36) wurde vor vier Monaten wegen der Tragödie nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. Jetzt wurde das Urteil ausgefertigt. Bis zum Berufungsprozess wird es aber noch eine Zeit lang dauern.
Vor vier Monaten waren alle Augen der österreichischen Berg-Szene auf das Innsbrucker Landesgericht gerichtet: Richter Norbert Hofer sprach den Salzburger Bergsteiger Thomas P. (36) der grob fahrlässigen Tötung im aufsehenerregenden Großglockner-Fall schuldig. Laut Anklage hatte er seine Freundin Kerstin G. (33) in der Nacht auf den 19. Jänner 2025 am 3798 Meter hohen Großglockner nach einer 18-stündigen Tour zurückgelassen – bei Sturm und Eiseskälte. Die Salzburgerin erfror.
P. erhielt nicht rechtskräftig fünf Monate Haft auf Bewährung und eine unbedingte 9600 Euro Geldstrafe. Verteidiger Kurt Jelinek kündigte sofort alle Rechtsmittel dagegen an – auch der Ankläger berief.
Jetzt werden Rechtsmittel ausgeführt
Doch für die Berufungsverhandlung gibt es nach wie vor keinen Termin. Der Strafakt liegt auch noch gar nicht auf einem Tisch des Innsbrucker Oberlandesgerichtes. Grund: Die Urteilsausfertigung nahm einige Zeit in Anspruch. Mittlerweile erreichte das Protokoll den Verteidiger. Mit der Zustellung begann seine vier Wochen lange Frist für die Ausführung der Berufung wegen Schuld, Strafe und Nichtigkeit.
Erst danach kann ein dreiköpfiger Richtersenat des Oberlandesgerichtes das Urteil prüfen – auch dies wird einige Monate in Anspruch nehmen. Der Berufungsprozess dürfte daher voraussichtlich nicht vor Herbst stattfinden.
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