Freund vor Gericht

Glockner-Drama: Als Stärkung nur Gummibären dabei

Tirol
19.02.2026 11:32

Der Fall schockte Österreich und weit darüber hinaus: Kerstin G. (33) fand im Jänner 2025 am Großglockner den tragischen Erfrierungstod. Rasch rückte ihr Partner Thomas P. (37) ins Visier der Ermittler. Er soll sie alleine zurückgelassen haben und wurde wegen Verdachts der grob fahrlässigen Tötung angeklagt. Seit 9 Uhr muss sich der Angeklagte in Innsbruck vor Gericht verantworten. Die „Krone“ berichtet live.

Am Landesgericht Innsbruck muss sich der 37-jährige Salzburger heute, Donnerstag, verantworten und auf der Anklagebank Platz nehmen. 

Das Drama spielte sich in der Nacht auf den 19. Jänner 2025 ab. Rechts der Angeklagte beim ...
Das Drama spielte sich in der Nacht auf den 19. Jänner 2025 ab. Rechts der Angeklagte beim Prozessbeginn. Verteidigt wird er von Anwalt Kurt Jelinek.(Bild: foto-webcam.eu/Adlersruhe, Johanna Birbaumer, Krone KREATIV)
  • Die Todesnacht: Das Glockner-Drama ereignete sich in der Nacht auf den 19. Jänner 2025. Kurz vor dem Gipfel verließen Kerstin G. die Kräfte. Ihr Partner wollte – wie er sagt – Hilfe holen. Diese kam nicht ... 
  • Der Vorwurf: Die Frau erfror. Der Fokus fiel auf Thomas P., im Dezember wurde er wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll sie „schutzlos, entkräftet, unterkühlt, desorientiert“ zurückgelassen haben.
  • Der Prozess: Er wurde für einen Tag anberaumt. Wegen des umfangreichen Programms könnte es zu einer Vertagung kommen. 15 Zeugen – etwa Bergretter – und zwei Gutachter wurden geladen.
  • Welche Strafe droht? Der Alpinist bestritt im Vorfeld der Verhandlung die Vorwürfe. Auch beim Prozess bekannte er sich „nicht schuldig“. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Die „Krone“ tickert live aus dem Gerichtssaal: 

Erfahrener Richter leitet Prozess
Ein alpintechnisches Sachverständigengutachten sowie ein gerichtsmedizinisches Gutachten sollen zur Wahrheitsfindung beitragen. Der Prozess wird von Einzelrichter Norbert Hofer verhandelt. Der erfahrene Richter verfügt über eine Spezialzuständigkeit in Alpinsachen, alle dahin gehenden strafrechtlichen Prozesse landen auf seinem Schreibtisch.

Das sagt die Staatsanwaltschaft
In ihrer Anklageschrift machte die Staatsanwaltschaft dem angeklagten Alpinisten, den sie aufgrund seiner Erfahrung als Führer der Tour sah, umfangreiche Vorwürfe. So soll er nicht berücksichtigt haben, dass seine Freundin noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge absolviert hatte. Auch die Tourenplanung mitsamt eines rund zwei Stunden zu späten Starts führte die Behörde ins Treffen.

Zudem habe er nicht mit einem Notfall gerechnet und keine ausreichende Biwak-Notausrüstung dabeigehabt. Als der Mann die Frau um 2 Uhr zurückgelassen hatte, um Hilfe zu holen, soll er sie nicht an einen windgeschützten Platz gebracht und keinen Biwaksack oder Alu-Rettungsdecken verwendet haben. Die Sportlerin selbst habe für eine derartige Tour keine „geeignete Ausrüstung“ gehabt.

Kein Notruf, keine Notsignale
Laut Staatsanwaltschaft hätte das Bergsteiger-Duo zudem früher umdrehen sollen. Bei den herrschenden Verhältnissen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h und Temperaturen von minus acht Grad – die sich bei der Kombination wie minus 20 Grad anfühlen – hätten sie „spätestens am sogenannten ,Frühstücksplatzl‘ umkehren müssen“. Der 37-Jährige habe auch keinen Notruf abgesetzt, als es dunkel wurde. Als ein Hubschrauber gegen 22.50 Uhr nach den beiden suchte und sie überflog, habe er ebenfalls keine Notsignale abgegeben.

Die Alpinpolizei versuchte mehrmals, ihn zu erreichen. Erst gegen 00.35 Uhr sei ein „unklares“ Gespräch zustande gekommen, der Angeklagte soll sein Handy auf lautlos gestellt und verstaut haben. Um 3.30 Uhr habe der Mann schließlich die Rettungskräfte verständigt, nachdem er die 33-Jährige unterhalb des Gipfels allein gelassen hatte.

Angeklagter bekennt sich „nicht schuldig“
Der nunmehr Angeklagte gab bereits kurz nach der tödlichen Bergtour über seinen Verteidiger Kurt Jelinek bekannt, dass er sich in strafrechtlicher Hinsicht nicht schuldig bekennen werde. Auch im Ermittlungsverfahren stellte er laut Staatsanwaltschaft „ein Fehlverhalten in Abrede“.

Die Verhandlung sorgt für großes Medieninteresse. Rund 50 Medienvertreter, auch aus Deutschland, haben sich angekündigt. Daher werde es für eine etwaige interessierte Öffentlichkeit wenig bis gar keine Plätze geben.

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