Auf abenteuerliche Weise wollte ein indisches Paar die Behörden austricksen, um im Land bleiben zu können. Dazu vermählten sie sich mit Bulgaren, die sie danach nie wieder sahen. In Salzburg flog der Schwindel schließlich auf.
Wir schreiben das Jahr 2022. Die Corona-Pandemie beschäftigt die Welt. Doch in der indischen Millionenmetropole Neu-Delhi macht ein indisches Ehepaar den ersten Schritt, um auf illegale Weise in Österreich ein neues Leben zu beginnen. Sie beantragen bei der österreichischen Botschaft ein Visum – für den Besuch einer Hochzeit im Schloss Mirabell, die nie stattfinden wird.
Sie geben an, verheiratet zu sein. Obwohl sie eigentlich geschieden sind. Das erfahren die Ermittler erst später.
Mit dem gültigen Visum im Gepäck reisten die beiden Inder nach Salzburg, und ein paar Wochen später, am 9. Mai 2022, mit einem Trauzeugen für einen Tag nach Bulgarien – genauer in die Stadt Silistra an der Donau. Dort warteten schon Braut und Bräutigam. Denn: Die beiden Inder heirateten dort nacheinander im selben Standesamt – die Frau sagte zu einem Bulgaren „Ja“, und der Mann dasselbe zu einer Bulgarin. Hochzeitsnacht? Flitterwochen? Egal. Denn noch am selben Tag reisten die Inder zurück nach Österreich. Ohne ihre neuen bulgarischen Partner, die in ihrer Heimat zurückblieben.
In Salzburg gelebt und in indischem Lokal gearbeitet
Nach der Eheschließung holten sich beide einen Aufenthaltstitel – als Familienangehörige von EU-Bürgern. Zusammengelebt haben aber nicht die eigentlichen Brautpaare, sondern die geschiedenen Inder – in einer Wohnung in Salzburg. Beide arbeiteten auch in einem indischen Restaurant.
All dies geht aus zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hervor – jene des Inders, die 2024 Gerichtsthema war, sowie jene der Inderin, die heuer verhandelt wurde. Denn: Die Fremdenbehörde kam der doppelten Scheinehe nach und nach auf die Schliche.
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Beschwerdeführer von Beginn an mit der Absicht einreiste, durch Scheinehe ein Aufenthaltsrecht zu erlangen.
Aus der Gerichtsentscheidung
Bei Kontrollen am Wohnsitz wurden Gegenstände der Inderin beim Inder gefunden – keine Spur hingegen gab es von den bulgarischen Ehepartnern, die auch mehrfach nicht anzutreffen waren. Nur ganz am Anfang hatten sich die Bulgaren zum Schein hier angemeldet. Als das Amt die Ausreise verfügte, legten beide unabhängig voneinander Beschwerde ein. So landete das Ganze erst vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Dort entlarvte sich die Inderin auch selbst: Sie habe eineinhalb Jahre gar keinen Kontakt zu ihrem bulgarischen Mann gehabt, erzählte sie – er soll sogar ihre Nummer blockiert haben. Nach zwei Jahren in Österreich musste der Inder ausreisen, nach vier Jahren sagte auch die Inderin auf Anordnung des Gerichts Ade.
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