Niederlage vor Gericht

Bohrn Mena kommt mit „Like“-Klage nicht durch

Gericht
19.06.2026 15:24
Porträt von krone.at
Von krone.at

Für den Publizisten Sebastian Bohrn Mena gibt es einen juristischen Rückschlag. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat entschieden, dass das bloße Setzen eines „Gefällt mir“ bzw. „Likes“ grundsätzlich keine strafbare Handlung darstellt.

Das Urteil betrifft einen Fall, in dem Bohrn Mena rechtlich gegen eine Nutzerin vorgegangen war, die einen beleidigenden Kommentar auf Facebook mit einem „Like“ versehen hatte. Nach Ansicht des OLG reicht das jedoch nicht aus, um automatisch von einer Zustimmung zu allen Aussagen des Beitrags auszugehen. In der Begründung führt das Gericht aus, dass einem einzelnen „Like“ unterschiedliche Bedeutungen zukommen können. Ob damit lediglich Zustimmung zu einem Teilaspekt oder eine vollständige Unterstützung des gesamten Inhalts gemeint sei, lasse sich nicht eindeutig feststellen. Im Regelfall habe ein „Like“ daher eher einen allgemeinen und unverbindlichen Charakter.

FPÖ-Posting mit derben Kommentaren 
Auslöser des Verfahrens war ein Beitrag des Wiener FPÖ-Politikers Maximilian Krauss. Darunter veröffentlichte ein Nutzer einen Kommentar, in dem Bohrn Mena als „Lamahirte“ bezeichnet wurde. Zudem wurde ihm und seiner Ehefrau Veronika Bohrn Mena vorgeworfen, stets „den selben Scheißdreck“ zu reden. Die spätere Beklagte markierte diesen Kommentar mit „Gefällt mir“. Während das Landesgericht für Strafsachen Wien in erster Instanz noch Bohrn Menas Ansicht teilte, hob das OLG Wien diese Entscheidung nun vollständig auf. Nach Ansicht des Gerichts falle der „Like“ unter freie Meinungsäußerung.

Missbrauch von Rechtsmitteln wird unterbunden
Bereits Anfang Juni hatte der Oberste Gerichtshof im Zivilrecht ähnlich argumentiert. Auch dort wurde festgestellt, dass ein „Like“ nicht als eine „Zustimmung zu allen Aspekten der Äußerung eines Dritten“ gewertet werden könne. Kläger in diesem Verfahren war ebenfalls Sebastian Bohrn Mena. Nach dieser Entscheidung kündigte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) Nachschärfungen im Strafrecht an. Ziel sei es, dass Rechtsmittel gegen Hass im Netz nicht missbraucht werden können, um daraus Profit zu schaffen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits in Abstimmung.

Der 41-Jährige geht gemeinsam mit seiner Frau zivil- und strafrechtlich gegen Social-Media-User ...
Der 41-Jährige geht gemeinsam mit seiner Frau zivil- und strafrechtlich gegen Social-Media-User vor.(Bild: Martin A. Jöchl)

In den vergangenen Jahren haben Verfahren wegen mutmaßlicher Beleidigungen in sozialen Netzwerken österreichische Gerichte zunehmend beschäftigt. Dabei wird immer wieder kritisiert, dass manche Kläger auf außergerichtliche Vergleiche setzen, da Betroffene angesichts möglicher Prozesskosten und Entschädigungszahlungen häufig eine rasche Einigung bevorzugen. Mit dem aktuellen Urteil des OLG Wien könnte dieser Praxis zumindest teilweise eine Grenze gesetzt werden.

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