Dass hinter den wilden Bankomatsprengungen im Vorjahr eine kriminelle Organisation steckt, steht außer Frage. Zwei Mitglieder wurden am Mittwoch in Wels verurteilt: Drei Jahre teilbedingt, zwei Jahre unbedingt. Klar ist allerdings ist auch, was Mitgliedern droht, die bei der Polizei ausgepackt haben. . .
Großes Medieninteresse, starke Schutzmaßnahmen und umfangreiche Akte: Vier Bankomatsprenger, die mit Mittätern im vergangenen April und Mai auch Oberösterreich – Wels und Gmunden – heimgesucht hatten, mussten sich am Dienstag im Landesgericht Wels verantworten. Schnell wurde der Drittangeklagte, ein Niederländer mit brasilianischen Wurzeln ausgeschieden – weil aus Wien noch eine zweite Anklageschrift gegen ihn eintraf. Auch der Erstangeklagte wurde am Abend abgesondert: Er bestritt seine Beteiligung an dem angeklagten Raub.
Raub gesondert verhandelt
Da hatten nämlich vier Täter, nachdem sie ihr eigenes Fluchtauto quasi mit dem Bankomaten in die Luft gejagt hatten, am Parkplatz des Bundesrealgymnasium Gmunden dort feiernde Maturanten bedroht und einem von ihnen ein Auto geraubt, das wenig später ausgebrannt in einem Wald gefunden wurde. Um den jungen Zeugen eine zweite Verhandlung zu ersparen, soll dieser Raub gesondert verhandelt werden – die heimische Justiz wird sich noch lange mit dem Fall beschäftigen müssen.
Pass hergegeben
Doch zurück ins Landesgericht Wels: Dort mussten am Mittwoch nur noch zwei der Angeklagten Platz nehmen. Beide waren noch am Dienstag einvernommen worden. Der eine hatte sich von Anfang an größtenteils geständig gezeigt und auch schon im Verfahren zur Wahrheitsfindung beigetragen. Er war es gewesen, der seinen Pass hergegeben hatte, um den später zerstörten Mietwagen anzumieten – ein Argument dafür, dass er gar nicht Mitglied der kriminellen Vereinigung sein könne, so sein Verteidiger.
Im Gerichtssaal bedroht
Außerdem sei der Mann rund zehn Jahre jünger als seine Mittäter, und habe nur als Beitragstäter gedient. Zudem müsse er nicht nur sein ganzes Leben mit den Folgen des Unfalls, sondern auch den psychischen Nachwirkungen leben – Angst vor Repressalien seitens der Mafia-Drahtzieher sei alles andere als unbegründet. So sei er nicht nur in einem anderen Gefängnis gesessen, um ihn von den Mitangeklagten zu trennen – auch im Prozess hatte ihn einer der Ausgeschiedenen quasi unverhohlen bedroht: In Holland sei erst kürzlich ein Kronzeuge sowie dessen Bruder und Anwalt getötet worden. Da helfe ihm auch eine verminderte Strafe wegen seines Geständnisses wenig.
„Geständnis“ nicht recht glaubhaft
Ein reumütiges Geständnis hatte auch der Viertangeklagte, ein 37-jähriger dreifacher Vater abgelegt. Er hatte sich freiwillig in Gewahrsam begeben und ausliefern lassen, muss nach Absitzen seiner Strafe mit einer Abschiebung in die Türkei rechnen, da er zwar eine holländische Aufenthaltsgenehmigung, nicht aber die Staatsbürgerschaft besitzt. Obendrein hatte er zuerst angegeben, er sei zum Mitmachen gezwungen worden und habe sich in Panik verletzt – die Spuren im Bankomat deuteten aber auf eine ganz andere Rolle hin.
„Extrem riskantes Geständnis“
Nach längerer Beratung standen schließlich die Urteile fest: Drei Jahre Haft, davon zwei Jahre bedingt, für den umfassend geständigen Zweitangeklagten. Weil er bereits mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft, bzw. nach dem Unfall im Krankenhaus abgesessen hatte, kam er nach der Verhandlung frei, rechtskräftig. „Dazu hat hauptsächlich das Geständnis zur Wahrheitsfindung beigetragen. Das war ein Geständnis mit so viel Gewicht, wie man es selten hat in solchen Verfahren – allerdings auch für den Verurteilten extrem riskant, wie auch die gestrige Verhandlung gezeigt hat“, so die Vorsitzende.
Er schwebt in größtmöglicher Gefahr, braucht eine neue Wohnadresse, eine neue Identität. Achten Sie darauf, ob Ihnen Autos folgen. Sie sind in Lebensgefahr!
Ratschläge an die stämmigen Begleiter des Verurteilten 28-Jährigen
„Lebensgefahr“
„Durch seine Aussagen hat er sich in Lebensgefahr begeben, das muss man ganz klar sagen“, so die erfahrene Richterin weiter. Allerdings hätten sie auch dazu beigetragen, dass er bei seinem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren relativ leicht davongekommen war, anders als sein Mittäter, der von fünf möglichen Jahren Haftstrafe fast die Hälfte ausgefasst hatte. Der Viertangeklagte bekam nämlich zwei Jahre unbedingt, nicht rechtskräftig – er hat bereits rund sechs Monate abgesessen.
„Achten Sie auf Autos, die folgen“
So bleibt – wie in vielen ähnlich gelagerten Prozessen – ein recht ernüchterndes Ergebnis: Verhältnismäßig niedrige Strafen für einfache „Laufburschen“, während die mittleren Ränge mit langwierigen Verfahren, Ausscheidungen und Einsprüchen jahrelang die Justiz beschäftigen. Von den Drahtziehern im Hintergrund ist natürlich keine Spur. Auch die Ungewissheit, ob der redebereite Verurteilte viel von seiner wiedergewonnenen Freiheit genießen werden kann, hinterlässt ein unheilvolles Gefühl. Umso düsterer die Verabschiedung: „Passen Sie ja gut auf ihn auf. Er schwebt in größtmöglicher Gefahr, braucht unbedingt eine neue Wohnadresse, am besten eine neue Identität. Achten Sie darauf, ob Ihnen Autos folgen, und seien Sie extrem vorsichtig. Sie sind alle in Lebensgefahr!“, wird den stämmigen Begleitern des 28-Jährigen mit auf den Weg gegeben.
Auch Anwalt solle vorsichtig sein
Auch sein Anwalt solle gut auf sich achtgeben. „Für den Fall, dass dem Verurteilten etwas geschieht, wird intensivst ermittelt werden – wir haben die persönlichen Daten aller Prozessbesucher“, betonte die Richterin auch noch einmal in Richtung des teils niederländisch sprechenden Publikums. Besonders am ersten Verhandlungstag waren nämlich einige durch einschüchterndes Auftreten und notieren der Aussagen aufgefallen.
„Maulwurf“ in niederländischer Polizei?
Der letzte flüchtige Beteiligte des Autoraubes war übrigens genau einen Tag vor dem geplanten Zugriff in Holland plötzlich abgetaucht und geflohen – nur ein Indiz von vielen, das vor Augen führt, wie weit die Fänge und Beziehungen der hochprofessionellen, bestens vernetzten und extrem finanzstarken „Mocro-Mafias“ tatsächlich reichen.
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