Und plötzlich war eine 45-Jährige Alleinerbin des Millionennachlasses eines wohlhabenden Niederösterreichers. Nach einer Anzeige bei der Polizei erhärtete sich der Verdacht jedoch immer mehr: Die Frau soll mit zwei Helfern und einem Doppelgänger das Testament des Pensionisten gefälscht haben. Mordermittlungen wurden eingestellt.
Es geht um mindestens 1,2 Millionen Euro – dafür wurde schon so manch einer kriminell. Aber auch die drei Angeklagten im Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ)? Es geht um einen filmreifen Erbkrimi, der gleichermaßen verworren, wie auch brisant ist.
Witwer freundete sich mit Masseurin an
Von Anfang an: Hans Günter B. lebte alleine in seinem Anwesen in Niederösterreich, hatte keine Kinder und war verwitwet. „Wie es so ist mit einsamen alten Männern, hat er nach Gesellschaft gesucht“, so Verteidigerin Astrid Wagner. Und die fand er in einer bereits damals 45 Jahre jüngeren Masseurin über eine Anzeige. Es entwickelte sich eine Freundschaft – auch mit sexuellen Kontakten.
Tierschutz hätte erben sollen
Und dann wird es kurios: Am 17. November 2020 sei Hans Günter B. zu einem Notar gegangen und änderte seinen Nachlass. Seit Jahren war eigentlich klar, dass er sein Millionenvermögen der Gemeinde Mödling und einer Tierschutzorganisation spenden wollte – damit auch für seine geliebte Schäferhündin gesorgt wird. Doch nach jenem Besuch beim Notar war die nun 45-jährige Frau als Universalerbin eingesetzt.
Nur zwei Monate später verstarb der Pensionist, die Angeklagte erbte sein Vermögen. Niemand dachte sich etwas dabei, bis 2025 eine Anzeige bei der Polizei einging. Ein 70-jähriger Kärntner wüsste von einem Testamentsbetrug. Und prompt klickten für ihn selber die Handschellen, als er zugab, einen Doppelgänger, der Hans Günter B. zum Verwechseln ähnlich geschaut hätte, vermittelt zu haben. Ein Geständnis, das er im Prozess übrigens prompt widerruft.
Man ist so weit gegangen, dass man den Herrn B. exhumiert hat, aus seiner Gruft ausgegraben hat.
Astrid Wagner vertritt die 45-jährige Erstangeklagte
Zurück ins Jahr 2025: Sogar den Verdacht des Mordes gab es kurze Zeit. „Man ist so weit gegangen, dass man den Herrn B. exhumiert hat, aus seiner Gruft ausgegraben hat“, sagt Verteidigerin Astrid Wagner. Der Verdacht erhärtete sich aber nicht. Doch jener des schweren Betrugs schon.
Trio bekennt sich „nicht schuldig“
Also sitzt die 45-Jährige jetzt auf der Anklagebank, daneben ihr Lebensgefährte – ein wohlhabender, nicht praktizierender Mediziner – der mitgemacht haben soll. Und zuletzt der schwer vorbestrafte Kärntner, der das Paar belastet. Das Trio bekennt sich „nicht schuldig“.
Schäferhündin als Entlastungszeugin?
Die Frau meint: „Mein Lebensgefährte hat zu Herrn B. gesagt, dass seine geliebte Hündin in einen Zwinger kommt und das Haus abgerissen wird. Da hat er sich überlegt, mir alles zu vererben.“ Die Hündin sei sogar beim Notar mit gewesen, sei seelenruhig bei ihrem Herrchen gelegen. „Einen Hund können sie nicht mit einem Doppelgänger täuschen“, argumentiert Verteidiger Sascha Flatz, der den Mediziner vertritt.
Mein Mandant hat auch überhaupt keinen finanziellen Grund. Da fängt‘s schon an. Er ist sehr wohlhabend. Warum sollte er das machen?

Anwalt Sascha Flatz's Mandant sitzt selbst auf einem Millionenvermögen
Bild: Eva Manhart
Für die Anklage spricht jedoch: Die Unterschrift auf dem letzten Testament des verstorbenen Pensionisten ist laut Gutachten mit „sehr-hoher Wahrscheinlichkeit“ nicht von Hans Günter B. Auch belastende Chatnachrichten zwischen der angeklagten Frau und dem 70-jährigen Kärntner wurden gefunden. Außerdem: Kurz nach dem Tod von B. soll die 45-Jährige dem wohlhabenden Mediziner einen Porsche gekauft haben ...
Am Abend kommt der Schöffensenat zu einem klaren Urteil: Das Trio ist schuldig. Die 45-Jährige wird zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt; ihr Lebensgefährte fasst drei Jahre, davon zwei bedingt aus. Für den vorbestraften Kärntner setzt es fünf Jahre und vier Monate Gefängnis. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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