Zweieinhalb Jahre dauerte es, bis nun heute der Prozess rund um den tödlichen Felssturz von Steyr-Christkindl starten konnte. Es gab umfangreiche Gutachten zu erstellen, und diese zu erläutern, wird dauern. Die Verhandlung ist für zwei Tage angesetzt. Zu Beginn zeigten sich die Angeklagten nicht schuldig.
Angeklagt sind einerseits der Geologe (61), der die Gefährlichkeit des absturzgefährdeten Mega-Felsens beurteilt hatte, und der Senior-Chef (69) jener Kärntner Firma, die das Gestein abtragen sollte.
Auch Vater eines Verunglückten angeklagt
Geklärt werden muss, ob sie hätten absehen können, dass der 3000-Kubikmeter-Felsen, der sich im Februar 2023 löste, so locker saß, dass er von alleine abgehen würde. Unter den Felsmassen wurden zwei Personen, ein 64-Jähriger und ein 31-Jähriger – letzter war Junior-Chef des Unternehmens – begraben. Sein Vater muss sich auch verantworten.
„War klar falsch“
Für den Staatsanwalt war beim Prozess eindeutig, „dass die falsche Art und Weise der Abtragung gewählt wurde“. Das Unternehmen habe den Felsen, der bereits lose gewesen sei, von oben abgetragen, das „war klar falsch“. Der Geologe habe keine Kenntnis von der Abtragungsmethode gehabt, er hätte sich aber vorher darüber informieren müssen, dann hätte er die falsche Methode erkannt, so der Staatsanwalt.
Nicht schuldig bekannt
„Am Anfang steht die Planung“, doch ein entsprechendes Konzept habe es nie gegeben, wies der Verteidiger des 69-jährigen Seniorchefs des Sprengunternehmens die Verantwortung dem Geologen zu. Es sei lediglich festgehalten worden, dass der „Abbau von außen nach innen“ zu erfolgen habe, mehr Informationen habe sein Mandant nicht gehabt. „Mein Mandant hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“, habe sich auf die Einschätzung des Experten verlassen.
Anwalt widersprach den Vorwürfen
Dem Vorwurf, sein Mandant habe es unterlassen, ein Konzept zu erstellen, widersprach der Anwalt des 61-jährigen Geologen. Diesem sei die Gefährlichkeit bewusst gewesen. Denn am 1. Februar 2023 gab es einen Termin für ein „neues Abtragungskonzept“, nachdem auch der Seniorchef des Unternehmens meinte, ein weiterer Abtrag in dem Hanggebiet sei riskant.
„Absurde Idee“
Sein Sohn habe sich aber „eigenverantwortlich“ auf den Felsblock begeben, „er hat sich sehenden Auges in die Gefahrensituation begeben“. Der Geologe wäre niemals auf die „absurde Idee“ gekommen, sich mit einem Bagger auf den absturzgefährdeten Fels zu stellen.“ Ebenso wie der Seniorchef bekannte sich daher auch der Geologe für nicht schuldig.
Bis zu zwei Jahre Haft möglich
Vorgeworfen wird den Angeklagten fahrlässige Tötung, im Falle eines Schuldspruchs drohen bis zu zwei Jahre Haft. Das Urteil ist für Freitag zu erwarten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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