Dürfen Tauben in den rund 1800 Gemeindebauten Wiens Wasser bekommen? Oder werden Tierfreunde bestraft, wenn sie eine Vogeltränke aufstellen? Die „Krone“ hat bei Wiener Wohnen nachgefragt.
Nach der Aufregung um angebliche Verbote von Wassertränken für Wildtiere im öffentlichen Raum hat die Stadt Wien bereits klargestellt, dass dort keine generelle Untersagung besteht und auch keine Strafen drohen – die „Krone“ berichtete.
Ein sensibles Thema betrifft zudem zahlreiche Menschen in den Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien. Davon gibt es immerhin 1800 in der Stadt, verwaltet von Wiener Wohnen. Der „Krone“-Tierecke liegt ein Schreiben vor, in dem Mieter eines Wohnhauses aufgefordert werden, Wasser- und Futterschalen für Tauben zu entfernen. Begründet wird dies mit hygienischen Problemen sowie dem Anlocken von Tauben, Krähen und Ratten.
„Krone“ fragt nach
Das Wasser dient in erster Linie der Versorgung von Wildtieren und stellt anders als Futter keine Nahrungsquelle dar. Auch Insekten profitieren von Wasserquellen. Die „Krone“-Tierecke wollte daher von Wiener Wohnen wissen, warum das Aufstellen von Wassertränken in Wohnhausanlagen untersagt werden können.
Stadt Wien antwortet
Wiener Wohnen entgegnet, dass Wasserschalen in den Anlagen nicht pauschal verboten sind. Einschränkungen greifen erst dort, wo bereits massive Probleme bestehen, etwa durch Verschmutzungen von Balkonen, Fensterbänken oder Fassaden durch Taubenkot. Besonders kritisch werde es, wenn Hinweise vorliegen, dass an denselben Stellen zusätzlich gefüttert wird. Dadurch könnten sich größere Taubenansammlungen bilden und die hygienische Belastung weiter verschärfen. Auch Ratten würden durch Futterreste angelockt.
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung jener Personen, die eine Wasserschale aufstellen, diese sauber zu halten und das Wasser regelmäßig zu wechseln.
Mariane Lackner, Unternehmenssprecherin Wiener Wohnen
Keine pauschale Regel
Eine generelle Gleichsetzung von Wasser und Futter gebe es dennoch nicht. Laut Wiener Wohnen werde jeder Fall einzeln beurteilt. Zu lange stehengelassenes und verschmutztes Wasser kann zum hygienischen Problem werden. Bei erheblichen Verunreinigungen oder wiederholten Beschwerden von Hausbewohnern kann daher im Einzelfall auch das Aufstellen von Vogeltränken verboten werden.
Im Zuge von Sanierungen prüft Wiener Wohnen darüber hinaus gemeinsam mit den zuständigen Fachdienststellen der Stadt Wien, ob Maßnahmen zum Schutz geschützter Vogelarten, etwa durch geeignete Nistmöglichkeiten, notwendig oder sinnvoll sind.
Auf den Punkt gebracht
Wassertränken für Tauben und andere Wildtiere sind in Wiens Gemeindebauten weiterhin grundsätzlich erlaubt. Wer eine Schale aufstellt, muss für die nötige Hygiene sorgen, dann bleibt sie ein willkommener Beitrag zum Tierschutz.
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