Die Debatte rund um den Ausbau der Fernpassstrecke ist nach den Äußerungen von Vize-Landesumweltanwalt Walter Tschon wieder in Schwung gekommen. Er befürchtet, dass mit dem Bau des Scheiteltunnels der Verkehr zunehmen wird. Markus Sint (Liste Fritz) will beim Fernpass-Paket das Argument mit dem öffentlichen Interesse nicht gelten lassen. „Der Bescheid wurde konstruiert!“
Nach den klaren Worten von Vize-Landesumweltanwalt Walter Tschon meldete sich auch die Liste Fritz mit Klubobmann Markus Sint an der Spitze zu Wort. Er übt scharfe Kritik am naturschutzrechtlichen Gutachten: „In neun von zehn Fällen wäre dieses Projekt durchgefallen. Gerade die Begründung für das öffentliche Interesse ist konstruiert“, so Sint. Er führt drei Gründe an:
Alles in allem gehört der Bau des Fernpasstunnels und die Einführung der Fernpassmaut gestoppt.

Markus Sint (Liste Fritz)
Bild: Johanna Birbaumer
„Verkehrszulieferer für Wipptal und Brenner“
Das Fazit von Klubobmann Markus Sint: „Alles in allem gehört der Bau des Fernpasstunnels und die Einführung der Fernpassmaut gestoppt. Nach den drohenden Beschränkungen für die Lkw-Fahrverbote durch Tirol braucht es jetzt sicher keine neuen Erleichterungen auf der Straße durch Tirol, sondern einen Ausbaustopp. Denn der Fernpass ist der Verkehrszulieferer für das Wipptal und den Brenner!“
Ein derartiges Straßentunnelprojekt ohne dem Stand der Technik entsprechende Ausgleichsmaßnahmen ist inakzeptabel.

Umweltanwalt Walter Tschon
Bild: Christof Birbaumer
„Allfällige Alternativen können wir nicht bewerten“
Auch Walter Tschon legte noch einmal nach und stellt unmissverständlich klar: „Ich habe im Sinne des gesetzlichen Auftrages primär Naturschutzinteressen zu vertreten, aber auch andere öffentliche Interessen im Rahmen der Beurteilung und des Parteiengehörs zu berücksichtigen. Es soll jedoch auch klargestellt sein, dass verkehrspolitische Entscheidungen und deren allfällige Alternativen nicht in den Aufgabenbereich des Landesumweltanwaltes fallen und daher von uns nicht bewertet bzw. kommentiert werden“, sagt er zum positiven naturschutzrechtlichen Bescheid.
Unabdingbar seien aber adäquate ökologische Ausgleichsflächen, denn die Verantwortlichen der Fernpassstraße GmbH bzw. das Land Tirol haben unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage eine Vorbildrolle einzunehmen: „Ein derartiges Straßentunnelprojekt ohne dem Stand der Technik entsprechende Ausgleichsmaßnahmen ist inakzeptabel!“
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