Jüngstes Opfer erst 16

Haft für Zuhälter: „Das war ein Familienbetrieb“

Gericht
02.06.2026 18:00

Sie lockten die jungen Frauen mit dem Versprechen eines besseren Lebens in Österreich. Es wartet auf die Opfer aber lediglich sexuelle und finanzielle Ausbeutung. Die jüngste Prostituierte war gerade einmal 16 Jahre alt. Im Wiener Landl werden nun drei Ungarn zu Haftstrafen verurteilt – die illegale Zuhälterei betrieben sie als Familie.

Läppische 170 Euro bezahlten Freier für eine Stunde mit einem erst 16-jährigen Mädchen. Über zwei Dutzend Männern wurde sie am Tag zur Verfügung gestellt. Und die junge Ungarin war leider nur eine von vielen: Mindestens 14 Prostituierte wurden von dem angeklagten Familienclan ausgenutzt und ausgebeutet. „Sie haben die Opfer von Ungarn nach Österreich gelockt. Sie haben gesagt, sie dürften den Großteil des Lohns durch Sexarbeit selbst behalten“, klagt der Staatsanwalt an.

Opfer berichtet von „Familienbetrieb“
In Wien war jedoch alles anders: Die Frauen und Mädchen wurden gezwungen, zu allem Ja zu sagen. Ihre Inserate, Taxis und auch Unterkünfte mussten sie sich selber zahlen – nachdem ihnen bereits das meiste Geld weggenommen wurde. „Es war ein Familienbetrieb“, sagte eine Frau im letzten September bei der Polizei aus. Nachdem sie bei einer roten Ampel aus dem Auto des erstangeklagten 51-Jährigen springen und flüchten konnte.

Gefängnisstrafen für ungarischen Familienclan
Neben dem Ungar sitzt auch sein Sohn (22) und dessen Freundin auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht. Die junge Frau trägt einen Rosenkranz um den Hals, verdrückt immer wieder Tränen. Doch gerade sie müsste wissen, wie es den Opfern ergangen ist. „Meine Mandantin war selbst eine Prostituierte, die in einem Ausbeutungsverhältnis stand. Sie dachte, es wäre besser, auf die andere Seite zu wechseln“, sagt ihr Verteidiger Martin Mahrer.

Wegen einer Reihe an Delikten fassen die 23-Jährige und ihr Freund dreieinhalb Jahre Haft aus. Der Erstangeklagte wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Aber: „Der Senat ist überzeugt, dass er nicht das Mastermind war, sondern der Zweit- und die Drittangeklagte“. Die Urteile sind bereits rechtskräftig. Die restlichen mutmaßlich involvierten Familienmitglieder konnten nicht mehr ausgeforscht werden.

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