Schlechte Nachrichten vor der Urlaubssaison: Die EU will die Rechte von Flugpassagieren deutlich schwächen. Die Luftfahrtlobby hat geringere Entschädigungen, längere Wartezeitung und weitere Verschlechterungen hineinverhandelt. Am Dienstag geht die letzte große Sitzung über die Bühne. Dort leisten einzelne Länder Widerstand, darunter Österreich.
Der Sommerurlaub beginnt, und nur Ärger mit den Flügen. Doch dank umfassender Fluggastrechte können Kunden sich auf eine Entschädigung verlassen. Auf EU-Ebene sind jetzt aber einige Änderungen geplant. Am Mittwoch findet die letzte große Verhandlung zwischen Parlament, Rat und Kommission statt. Bis zum 15. Juni soll ein Kompromiss stehen. Es ist nicht der erste Anlauf, schon zweimal wollte die EU die Rechte der Passagiere beschneiden, scheiterte aber.
Entschädigungen sollen gedrittelt werden
So sollen – laut EU-Kommission – die Entschädigungen bei großen Verspätungen von über drei Stunden sinken. Derzeit bekommt man 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometern, 400 Euro bei Strecken zwischen 1500 und 3500 Kilometern und 600 Euro auf der Langstrecke (siehe Faktenbox). Die Entschädigungssätze sollen jeweils auf ein Drittel reduziert werden. Konsumenten bleiben damit in Zukunft auf mehr Kosten sitzen, die mit der Verspätung einhergehen.
Auch die Erstattung von Ersatzflügen wird gedeckelt. Bisher müssen Airlines alle Kosten für die Ersatzbeförderung übernehmen, künftig soll das auf das Vierfache des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt sein. Wer also zum Beispiel um 400 Euro in die USA fliegt, bekommt maximal 1600 Euro ersetzt, damit kann er am Ende auf Hunderten Euro sitzen bleiben.
Nach geltendem Recht erhalten Fluggäste ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden:
Laut aktuellem Vorschlag bleibt zwar die dreistündige Grenze, doch die Ausgleichsleistung sinkt massiv:
Apropos, sitzen bleiben: Auch die Wartezeit bei Ersatzflügen steigt. So sollen Passagiere der Fluglinie aktiv mitteilen, weiterreisen zu wollen, und anschließend bis zu drei Stunden auf ein Ersatzangebot warten. Dieses muss auch nicht mehr die schnellstmögliche und gleichwertige Alternative sein. Ein anderer Flughafen, ein anderes Verkehrsmittel wie zum Beispiel der Zug oder eine ganz andere Route sollen möglich sein. An der Drei-Stunden-Grenze generell wird nicht gerüttelt, hier kam die Kommission dem Parlament entgegen.
Konsumenten schauen öfter durch die Finger
Soweit die Änderungen bei den Entschädigungen, doch am Ende könnten viele Passagiere ohnehin durch die Finger schauen. Personalstreiks, Ausfälle von Piloten oder Crewmitgliedern sind laut den EU-Plänen dann automatisch Fälle ohne Entschädigung. Das stößt auch auf Widerstand der Gewerkschaften europaweit: Denn ihnen entgeht ein großes Druckmittel, wenn für die Airlines empfindliche Entschädigungen keine Folge von Arbeitskämpfen mehr sind.
„No-Show-Gebühr“ als „raffiniertes Kartell-Instrument“
Dazu kommt noch eine „No-Show-Gebühr“ fürs Nichterscheinen. Das ist aus Sicht vieler Passagiere wohl noch am ehesten zu verkraften, hilft aber ebenfalls den Airlines, die gezielt Flüge überbuchen. Kommt ein Fahrgast nicht, entsteht dadurch kein Nachteil. Künftig fällt aber dennoch eine Gebühr an. „Nichts anderes als ein raffiniertes Kartell-Instrument“, ortet hier Roman Haider, ehemals FPÖ-Nationalratsabgeordneter und jetzt Mitglied des Europäischen Parlaments: „Billige Tickets, um Regionalkonkurrenz kaputtzumachen, und hinterher vom Steuerzahler auch noch Subventionen verlangen. Diese Praxis hat in einer freien Marktwirtschaft keinen Platz.“
Österreich gegen Schwächung der Rechte
Die Airlines argumentieren die Reform mit mehr Wettbewerbsfähigkeit, um mit außereuropäischen Fluggesellschaften mithalten zu können. Auf EU-Ebene sind vor allem die baltischen Staaten, Tschechien und Polen für die Reform. Österreich, Deutschland, Portugal, Slowenien oder Spanien bremsen hingegen.
Wenn die Fluglinie Probleme verursacht, kann es nicht sein, dass die Rechnung am Ende bei den Reisenden landet.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
Bild: Eva Manhart
„Ich erwarte mir von Europa, dass es an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger steht und nicht nur an der Seite der Fluglobby. Wenn die Fluglinie Probleme verursacht, kann es nicht sein, dass die Rechnung am Ende bei den Reisenden landet“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), zuständig für Konsumentenschutz. Es bleibt offen, was genau auf die Urlauber zukommt.
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