Wenn ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen wird, haben Passagierinnen und Passagiere ein Recht auf Erstattung. „Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen“, teilte die Europäische Kommission mit.
Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Ausgleichszahlungen befreien. Aufgrund des Iran-Kriegs sind derzeit die Öltransporte durch die Straße von Hormuz blockiert, die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin schnellten in die Höhe. Die Lufthansa und andere Airlines wie die skandinavische SAS sagten deswegen bereits Flüge ab.
Derzeit gebe es allerdings keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, teilte die Europäische Kommission am Freitag mit. Die Interessenvertretung der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Wien rät dennoch dazu, Pauschalreisen abzuschließen. Bei dieser haben Betroffene von Flugstornos durch die Airline mehr Absicherung als Individualreisende. „Kommt der Urlaub nicht zustande, weil es die Flüge nicht gibt und der Veranstalter keinen Alternativflug anbieten kann, bekommt man sein Geld zurück“, sagte Branchensprecher Gregor Kadanka.
Kommt der Urlaub nicht zustande, weil es die Flüge nicht gibt und der Veranstalter keinen Alternativflug anbieten kann, bekommt man sein Geld zurück.
Gregor Kadanka, Wirtschaftskammer Wien
Höhere Ticketpreise in Wien
Die Fluglinie müsse grundsätzlich in solch einem Fall zwar den Preis erstatten, allerdings könne es bei einzeln gebuchten Leistungen bei den Hotelkosten Probleme geben. „Denn das Hotel in Griechenland, Spanien oder wo man auch hinfliegen wollte, hat ja offen und hält das Zimmer bereit“, sagte Kadanka.
Der Flughafen Wien sei mit der nahen OMV-Raffinerie in Schwechat gut aufgestellt, zudem gebe es Back-up-Pläne, versicherte AUA-Chefin Anette Mann erst kürzlich. Die Reisenden müssten sich aber auf höhere Ticketpreise einstellen. Die EU-Kommission stellte klar, dass der Ticketpreis von Anfang an klar sein müsse und nicht nachträglich noch erhöht werden dürfe. Treibstoffzuschläge seien beispielsweise nicht zulässig.
Kommt andere Kerosinart zum Einsatz?
Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter prüfen derzeit die vorübergehende Nutzung einer anderen Kerosinart in Europa, um die Versorgung aufrechterhalten zu können. Dabei handelt es sich um den Treibstoff Jet A, der in den USA produziert wird und in Europa bisher nicht zugelassen ist. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) empfahl, die Kraftstoffe nicht zu mischen und das Personal entsprechend zu schulen.
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